Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Förderung von Zisternen im Gebäudebestand

Die Stadt Königstein im Taunus fördert die Ausstattung von Wohngebäuden und gewerblichen Bauten im Stadtgebiet der Stadt Königstein mit Zisternen (Regenwassersammelanlagen) für das Sammeln und Verwenden von Dachflächenablaufwasser, um den Verbrauch hochwertigen Trinkwassers durch Regenwasser zu ersetzen oder zu vermindern sowie die Abwasseranlagen zu entlasten und Überschwemmungsgefahren zu vermeiden.

Eine Gartenwasserbecken, das mit Wasser gefüllt ist.
Eine Zisterne spart wertvolles Trinkwasser. Die Sammlung von Regenwasser entlastet gleichzeitig die Kanalisation.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Einbau oder die Vergrößerung einer vorhandenen Zisterne, sofern der Gebäudeeigentümer nicht aufgrund baurechtlicher Vorgaben, die sich aus Bebauungsplänen oder der Zisternensatzung ergeben, zur Errichtung einer Zisterne verpflichtet ist.

Nutzungskonzepte können Regenwassersammelanlagen zur Gartenbewässerung, aber auch Brauchwasseranlagen zum Betrieb z. B. einer Toilettenanlage, Waschmaschinenversorgung oder Grünflächenbewässerung sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Regenwassersammelanlagen werden ab einem Fassungsvermögen von 2 m3 mit 600 €/m3 bis zu einem maximalen Betrag von 6.000 € und Zisternen für Brauchwasseranlagen ab 2 m3 mit 800 €/m3 bis zu einem Betrag von 8.000 € gefördert.

Über die Förderanträge entscheidet der Magistrat, basierend auf der Zisternenrichtlinie und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Auflagen gelten?

  • Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
  • Dem Antrag sind ein Lageplan, eine Zeichnung der Sammelanlage, eine Funktionsbeschreibung sowie ein Kostenvoranschlag, die durch die ausführende Fachfirma ausgestellt werden, beizulegen.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab Bewilligung umgesetzt werden. 
  • Der Betrieb der geförderten Anlage muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend erfolgen, andernfalls kann die Rückzahlung des Zuschusses gefordert werden. 
  • Bei größeren baulichen Veränderungen ist die Notwendigkeit einer Baugenehmigung zu prüfen.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.