Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.koenigstein.de veröffentlichten Website der Stadtverwaltung Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  1. PDF-Dateien sind aufgrund ihres Alters größtenteils nicht barrierefrei und verfügen nicht über die notwendigen Tags. Teilweise wurden pdf-Dokumente eingescannt und sind aus diesem Grund nicht von einem Screenreader erfassbar. Besonders im Bereich "Bauen" sind pdf-Dokumente teils zu komplex, um sie barrierefrei darzustellen.
  2. Die Überschriftenhierarchien können teilweise fehlerhaft sein. Grundsätzlich folgt der Seiten-Content jedoch auf die den Inhalt eröffnende Überschrift H1.
  3. Alternativtexte an Bildern können an einigen Stellen fehlen.
  4. Kontraste von Bedienelementen (Pfeile) auf Bildern könnten an einigen Stellen nicht das notwendige Kontrastverhältnis von 1:4 aufweisen.
  5. Innerhalb der Kachelkomponente entspricht die Reihenfolge bei Tabnavigation nicht der optischen Reihenfolge. Die Zugänglichkeit zu Inhalten ist dadurch jedoch nicht eingeschränkt.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

Evaluationsmethode

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne über unser Feedbackformular bei uns oder kontaktieren Sie uns unter:

Magistrat der Stadt Königstein im Taunus

Burgweg 5

61462 Königstein im Taunus

+49 06174 202-0

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

+49 641 303-2901