Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus K82 "Stadtmitte" Königstein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplans K 82 "Stadtmitte" beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Königstein

Flur 5
Flurstücke 109/4 tlw., 109/19, 110/12, 111/6, 113/1

Flur 11
Flurstück 52

Flur 12
Flurstücke 32/1, 38/1, 39/1, 39/2, 40/1, 50/1, 50/2

Flur 14
Flurstücke 145/1, 146

Flur 15
Flurstück 91 tlw.

Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die Neugestaltung der Stadtmitte baurechtlich zu begleiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im vereinfachten Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen, die Auslegung des Bebauungsplanes über die gesetzlich notwendige Frist von 30 Tagen hinaus, über die kompletten sechs Wochen in den Sommerferien auszulegen, um sicherzustellen, dass alle Interessierten ausreichend Gelegenheit zur Einsichtnahme haben.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Plankarte des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, die faunistische Potenzialbewertung, die verkehrstechnische Stellungnahme und das Schallschutzgutachten als Entwurf in der Zeit von

Montag, 07.07.2025 bis Freitag, 15.08.2025 (einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne in Aufstellung (https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung/bekanntmachung-k82stadtmitte/) veröffentlicht.

Download K82 "Stadtmitte"

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die o. g. Planunterlagen im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

Montags                                                         von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                         von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstags, Mittwochs, Donnerstags         von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                         von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitags                                                           von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden (unter den Rufnummern 06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 oder 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116, 117 und 119.

Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an stadtplanung@koenigstein.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Absatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Königstein im Taunus, den 30.06.2025

Der Magistrat

Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin