Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Bebauungspläne in Aufstellung

Bauleitpläne werden aufgestellt, um u. a. für neue Bauvorhaben eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger können von den Folgen solcher Planungen berührt sein. Daher sieht das Baugesetzbuch (BauGB) vor, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich an laufenden Bauleitplanverfahren zu beteiligen und somit am Zustandekommen der Pläne mitzuwirken.

Auf Bauleitplanung Online kann dieses Recht bequem online (auch ohne Anmeldung und anonym) wahrgenommen werden. Eine Stellungnahme kann aber auch auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden.