Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Bauleitplanung der Stadt Königstein im TaunusBebauungsplan K80 „Südlich des Ölmühlweges“, Königstein

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans K80 „Südlich des Ölmühlweges“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans verfolgt die Stadt Königstein das Ziel, im Bereich des Plangebietes eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und dabei sowohl den vorhandenen Bestand zu schützen als auch eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der prägenden Grünstrukturen zu steuern.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Planskizze ohne Rechtsverbindlichkeit) dargestellt.

Er umfasst folgende Flurstücke:

In der Gemarkung Königstein in der Flur 19 die Flurstücke 1/1, 3/2, 3/3, 5/1, 6/1, 11/3, 11/12, 11/16, 11/17, 14/1, 15/2, 17/13, 17/19, 17/25, 17/26, 17/27, 17/28, 17/29, 17/30, 17/31, 17/37, 17/38, 17/39, 17/40, 17/41, 17/42, 17/43, 17/44, 17/45, 17/46, 17/49, 17/50, 17/51, 17/52, 17/53, 18/12, 18/13, 18/14, 18/15, 18/16, 19/1, 50/1.

In der Gemarkung Königstein in der Flur 21 die Flurstücke 30/2, 30/4, 30/5, 30/6, 30/8, 34/1, 34/2, 35/4, 37/4, 37/6, 37/7, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 40/2, 49/4, 40/6, 40/8, 40/9, 40/10, 40/11, 42/5, 42/6, 42/7, 42/8, 42/9, 42/10, 43/2, 43/4, 43/5, 43/6, 45/2, 45/5, 45/7, 45/8, 47, 49/1, 51/1, 51/2, 51/7, 51/8, 51/9, 51/10, 51/11, 51/12, 51/13, 51/16, 51/17, 51/18, 51/21, 51/22, 51/23, 51/24, 83/49, 85/49, 95/51.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, der Umweltbericht, die FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet 5816-309 „Rombachtal und Auf dem Bangert bei Königstein“ und die verkehrliche Stellungnahme sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit vom

Montag, 18.08.2025 bis Freitag, 26.09.2025 (einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne (www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung) veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

 

montags                                                                                              von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                              von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags                                                von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                              von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags                                                                                                 von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

eingesehen werden.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119.

Hinweis zu den Planunterlagen: In die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans wurden gelbe Markierungen aufgenommen, um inhaltliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen Beteiligung besser lesbar und veranschaulicht darzustellen. Diese Markierungen besitzen keine rechtliche Bedeutung. Maßgeblich ist allein die vollständige Fassung der zur Auslegung vorgelegten Unterlagen. Streichungen gegenüber dem Vorentwurf sind in den Unterlagen nicht dokumentiert.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind im Verfahren berücksichtigt worden und liegen ebenfalls zur Einsicht bereit:

  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB):

Abwasser Verband Main-Taunus, Schreiben vom 12.11.2024 insbesondere zum

  • Umgang mit der Entwässerung
  • Aufnahme von Hinweisen in die Planungsunterlagen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Schreiben vom 09.12.2024 insbesondere zu

  • Starkregenmanagement: notwendige Schutzmaßnahmen und Empfehlungen
  • Lichtverschmutzung: Hinweise und Empfehlungen zur Vermeidung/Verringerung
  • Vogelschutz: Hinweise zur Vermeidung von Vogelschlag
  • Grundstücksbepflanzung: Hinweise zur Gestaltung von Freiflächen
  • Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im heilklimatischen Kurort: Empfehlung zum Ausschluss bestimmter Energieträger
  • Bodenschutz
  • Vorschläge zur Klimawandelanpassung
  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung für Kleintiere Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Schreiben vom 12.11.2024 insbesondere zum Verkehrsfluss

Hochtaunuskreis – Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung), Schreiben vom 04.11.2024 insbesondere zu

  • Hinweisen zu Ausgleichsmaßnahmen und Ökokontopunkten/-maßnahmen
  • Thema Nachverdichtung und Eingriffsregelung
  • Hinweisen zur Bilanzierung
  • Thema Artenschutz: Ergänzende Hinweise

Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, Schreiben vom 05.11.2025 insbesondere zu

  • Hinweisen zu Kampfmitteln

Regierungspräsidium Darmstadt – Fachdienst Bauwesen, Schreiben vom 15.11.2024 insbesondere zu

  • Wasserversorgung, Bodenschutz (Altlastenverdachtsflächen), Oberflächengewässer (Informationen zu bestehenden Gewässern)

Stadt Königstein – Fachdienst 67 (Grünplanung / Umwelt / Klima), Schreiben vom 24.10.2024 insbesondere zu

  • Hinweisen zur insektenfreundlichen Beleuchtung

Stadtwerke Königstein, Schreiben vom 09.10.2024 insbesondere zu

  • Hinweisen und Anregungen zur Wasserversorgung
  • Sicherstellung der Deckung des Wasserbedarfs
  1. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
    • Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu möglicher Beeinträchtigung durch eine Verkehrszunahme und dem Maß der baulichen Nutzung (Thema Nachverdichtung)
    • Bedenken hinsichtlich Natur- und Baumschutz und der Wasserversorgung
  1. Gutachten und Fachbeiträge:
    • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere/Pflanzen, Landschaft und Mensch.
    • FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet 5816-309 „Rombachtal und Auf dem Bangert bei Königstein“. Frankfurt. (2024)

– Prüfung, ob die Aufstellung des Bebauungsplans zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFHGebietes führen kann und ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

  • Verkehrliche Stellungnahme Bebauungsplanverfahren K80 / K81 (2025)

– Untersuchung des planbedingten Mehrverkehrs sowie die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch übermittelt werden sollen (via E-Mail an stadtplanung@koenigstein.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden). Stellungnahmen die nach Fristablauf eingehen, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Das Planungsbüro erhält zur weiteren Verwendung eine Kopie aller eingehenden Stellungnahmen.

Königstein im Taunus, den 04.08.2025                                                       

Der Magistrat

Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin