Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Öffentliche Bekanntmachung vom 16.03.2026

Bauleitplanung Bebauungsplan K 55.1 1. Änderung „Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 05.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 S. 348) geändert worden ist, beschlossen, den K 55.1, 1. Änderung „Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm“ aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 133/4, 190/1, 189/4, 189/3 tlw., 189/2 tlw. und 190/3 tlw.

Planverkleinerung

Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt.

Planziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO, um für den historischen und denkmalgeschützten Gebäudekomplex vielfältige und wohnverträgliche Nutzungsoptionen zu eröffnen. Die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet hat sich in der Vergangenheit, u.a. aufgrund der Besonderheit der Liegenschaft, als nicht zielführend ergeben. Aufgrund der Lage und der Eigenart der bestehenden Gebäude wird vorliegend die Festsetzung als Urbanes Gebiet als geeignet eingestuft.

Weiter hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 05.05.2026 die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans K 55.1, 1. Änderung „Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm“ beschlossen.

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Immissionsprognose werden in der Zeit vom

Montag, 23.03.2026 bis Freitag, 30.04.2026 (einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne in Aufstellung (https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung/ veröffentlicht. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf dem Beteiligungsportal Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/koenigstein/startseite

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

 

montags                                                                   von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                   von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags                     von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                   von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags                                                                      von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann.

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@koenigstein.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Königstein im Taunus, den 16.03.2026

 

Der Magistrat

Beatrice Schenk-Motzko

Bürgermeisterin