Vereinsförderung

Vereine sind das Rückgrat einer lebendigen Gesellschaft. Sie fördern sozialen Zusammenhalt, bieten Raum für persönliche Entwicklung und stärken die Gemeinschaft - in Sport, Kultur und sozialem Engagement. Vereinsförderung ist für die Stadt Königstein daher eine langfristige Investition. Mit finanziellen und materiellen Leistungen sowie tatkräftiger Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vereinsprojekten unterstützt die Verwaltung vielfältige Aktivitäten in Sport, Kultur und sozialem Engagement.

  • Zuschüsse zu Jubiläen

    Die Stadt Königstein im Taunus gewährt Zuschüsse zu Vereinsjubiläen. Die Bezuschussung erfolgt dabei freiwillig und ist budgetabhängig. Räumlichkeiten im Haus der Begegnung werden für "kleinere" Jubiläen (10, 25, 50 und 75 Jahre) finanziell bezuschusst, bei "größeren" Jubiläen, ab dem 100-jährigen Bestehen, kostenlos zur Verfügung gestellt. Alternativ können Vereine Zuschüsse für externe, nicht-städtische Veranstaltungsorte erhalten. Für Fastnachtsvereine werden das 33., 55., 77. und 88. für eine Ermäßigung, das 99. Vereinjubiläum für die kostenfreie Nutzung zugrunde gelegt. 

    Die beigefügte Richtlinie gewährleistet eine transparente und differenzierte Förderung von Vereinsjubiläen in Königstein.

    Richtlinie zur Bezuschussung von Vereinsjubiläen

  • Stadtpokal

    Vereine, die ein Sportturnier durchführen, erhalten von der Stadt Königstein den Siegerpokal gefördert. Die als "Stadtpokal" bezeichnete Siegertrophäe steht symbolisch für das Engagement der Stadt in der Förderung von lokalem Gemeinschaftssinn und sportlichen Höhepunkten.

  • Zuschüsse nach dem Jungels'schen Schlüssel

    Vereine, die für den sogenannten Jungels'schen Schlüssel in Frage kommen, werden durch die Stadt Königstein im August / September eines Jahres für das zurückliegende Jahr aufgefordert ihre Unterlagen einzureichen, auf deren Grundlage die Verwaltung die Verteilung der verfügbaren Mittel prüft.

    Um die Auszahlung der Zuschussbeträge für alle bezuschussungsfähigen Vereine fair zu gestalten, wird der auszahlende Zuschussbetrag auf einen Höchstbetrag von 5.000,00 € gedeckelt.

    Bezuschussungsfähige Maßahmen

  • Internationale Jugendbegegnungen

    Die Stadt Königstein im Taunus gewährt für internationale Jugendbegegnungen von Königsteiner Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen einen Zuschuss. Hier für ist ein schriftlicher Antrag mit folgenden Informationen zu stellen:

    • Veranstalter und verantwortlicher Leiter
    • Land und Ort der Begegnung
    • Programm der Begegnung
    • Beginn und Ende der Maßnahme
    • voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • Ausleihe städtischer Minivan (Jugendbus)

    Die Jugendarbeit der Stadt Königstein im Taunus besitzt einen Fiat Talento, der von den Königsteiner Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen für die Personenbeförderung im Rahmen der Vereinsarbeit ausgeliehen werden kann.

    Die Reservierung des Fahrzeugs ist über jugendbus@koenigstein.de möglich. Bei Anfrage sind folgende Angaben wichtig:

    • Name des Fahrers / der Fahrer
    • gewünschter Buchungszeitraum
    • Anlass der beabsichtigen Nutzung
    • geplantes Reiseziel

    Richtlinie Ausleihe Jugendbus

  • Zuschuss zur Nutzung des Veranstaltungshauses Haus der Begegnung

    Bei Nutzung von Räumen im Haus der Begegnung durch einen Königsteiner Verein übernimmt die Stadt Königstein im Taunus 2/3 der Mietkosten. Der Verein zahlt somit nur 1/3 der Mietkosten zzgl. Nebenkosten.

    Raumangebot Haus der Begegnung

  • Nutzung städtischer Immobilien

    Städtische Liegenschaften, wie die Dorfgemeinschaftshäuser in den Stadtteilen, aber auch unsere Burgruinen können über die Vereinförderung von Vereinen weitestgehend kostenfrei genutzt werden.

    Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Kollegen der städtischen Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH.

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Mietbezuschussung für die Nutzung von städtischen Immobilien und externen Räumlichkeiten

    Für die dauerhafte und alleinige Nutzung von Räumlichkeiten in städtischen Immobilien ist eine Mietvereinbarung inkl. Mietkosten fällig. Die Vereine tragen 25 % der Nebenkosten und bekommen eine intern verrechnete Mietgutschrift in Höhe von 4,00 €/m². Wenn der Mietpreis über den 4,00 €/m² liegt hat der Verein die Kosten selber zu tragen. Dies dient der Transparenz und Sichtbarmachung städtischer Leistungen.

    Vereine, die externe Räumlichkeiten angemietet haben, können auf Antrag ebenfalls einen Mietzuschuss von bis zu 4,00 EUR/m² erhalten. Es gilt eine maximale Förderhöhe von 800,00 EUR/Monat.

    Regelung Mietbezuschussung für Vereine

  • Sportlerehrung

    Im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung werden Mannschaften und Einzelsportler für herausragende sportliche Leistung geehrt. 

    Um die Ehrung zu erhalten, müssen von Einzelsportlern des Vereins folgende Leistungen erreicht worden sein

    • Kreismeisterschaften, Bezirksmeisterschaften oder Gaumeisterschaften - 1. Platz
    • Hessische Meisterschaften - Plätze 1 – 5
    • Deutsche Meisterschaften - Plätze 1 - 10
    • Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele - Teilnahme

    Mannschaften erhalten die Ehrung bei Erreichung des 1. Platzes.

    Die Anerkennungsprämie ist auf 500,00 € pro Königsteiner Verein gedeckelt.

Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime und Co

Folgende städtische Liegenschaften können von unseren Vereinen angemietet und zu vergünstigten Konditionen genutzt werden.