Bäume schützen und damit Kulturlandschaft erhalten

Nach der Baumschutzsatzung sind Laubbäume und Ginkobäume mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 140 cm geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens bei einem der vorhandenen Einzelstämme (Teilstamm) der Stammumfang von 60 cm überschritten sein.

Ausgenommen hiervon sind Bäume, die dem Obstertrag dienen wie Kern- und Steinobst (Apfel, Birne, Pflaume etc.). Genaueres ist der Baumschutzsatzung zu entnehmen, die als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.

Sofern Eigentümer eines geschützten Baumes diesen fällen möchten, muss ein Antrag auf Beseitigung beim Magistrat der Stadt Königstein gestellt werden. Erst nachdem eine Genehmigung vorliegt, kann der geschützte Baum beseitigt werden. In der Regel muss eine Ersatzpflanzung erfolgen, in Einzelfällen ist auch eine Ausgleichszahlung möglich, die von der Stadt wiederum ausschließlich dafür eingesetzt wird, neue Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen.

Pro Jahr kommen im Stadtgebiet damit Neuanpflanzungen bis zu 70 Bäumen zustande. Drei städtische Baumpfleger kümmern sich um die fachgerechte und aufwendige Pflege der Bäume.

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