Kindertagespflegevermittlung

Kindertagespflegevermittlung

Die Kindertagespflegevermittlung informiert und berät zu aufkommenden Fragen im Bereich der Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Sie ist als Schnittstelle zwischen den Familien und den Kindertagespflegepersonen zu verstehen.

Erste Fragen können Sie sehr gerne an uns stellen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson.

Aktuelle Informationen


Erfahrene Kinderfrau sucht Vollzeitstelle in einer Familie

Sie möchten ihr/e Kind/er privat, bei sich Zuhause, in Vollzeit betreuen lassen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Eine erfahrene Kinderfrau sucht aktuell eine Familie im Raum Königstein, welche sie in Vollzeit unterstützen kann. 

Familienzentrum GANZ e.V. veröffentlich seinen Podcast

Das Familienzentrum GANZ e.V. hat seinen eigenen Podcast veröffentlicht. Im ersten Teil dreht sich alles um die Kindertagespflege im Hochtaunuskreis. Das Ziel ist Tagesmüttern und Tagesvätern mehr Gehör zu verschaffen und den Beruf attraktiver zu machen. Im zweiten Teil dreht sich alles um die Tagesmutter Marlen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Podcast hören. 

Klicken Sie den folgenden Link, um zum Podcast zu gelangen. Familienzentrum GANZ e.V. - YouTube


Kindertagespflegepersonen (Tagesmutter / Tagesvater) gesucht


September 2024 - Start der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Der Hochtaunuskreis bietet ab September 2024 die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson an. Es handelt sich um 24 Module mit einem Umfang von 160 Übungseinheiten (UE) zu je 45 Minuten. Abschließend zeigen Sie in einer Lernergebnisfeststellung ihr Können. Während der hessischen Schulferien werden keine Seminare stattfinden. 


Anzahl der Kinderbetreuungsplätze

Die Kinderbetreuungsplätze bei den Kindertagespflegepersonen in Königstein im Taunus sind bis voraussichtlich 2026 belegt. Wir können Ihnen leider keine Plätze anbieten. 


Wir gratulieren zu 50 Jahre Kindertagespflege

2024 - Das Jubiläumsjahr der Kindertagespflege. Der Bundesverband für Kindertagespflege informiert Hier über die Geschichte der Kindertagespflege in Deutschland und zu Veranstaltungen zum Jubiläumsjahr.



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Für Eltern

Information und Beratung, kostenlose und bedarfsgerechte Vermittlung zur Kindertagespflegeperson.

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Für an der Qualifizierung Interessierte

Information und Beratung zur Qualifizierung, Begleitung während der Qualifizierung und beim Start in die eigene Selbständigkeit 

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Für qualifizierte Kindertagespflegepersonen

Information und Beratung, Fort- und Weiterbildungsangebote, Vermittlung von Familien, Fachberatung und Qualitätssicherung 

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Für Eltern

  • Was ist Kindertagespflege?

    Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder zwischen 0 – 14 Jahren. In Königstein im Taunus bietet die Kindertagespflege derzeit vor allem Kindern bis zum 3. Lebensjahr eine flexible, familiennahe und individuelle Betreuungsform.

    Qualifizierte Kindertagespflegepersonen (KTPP)  sind im Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) der Handreichung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie den Konventionen über die Rechte des Kindes tätig. Dadurch ist die Kindertagespflege einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt und bietet Familien eine Alternative zur Kinderkrippe.

  • Richtet sich Kindertagespflege ausschließlich an Kinder mit erhöhtem Pflegebedarf? 

    Nein. Häufig tritt aufgrund des im Begriff genutzten Wortes "Pflege" die Vermutung auf, dass es sich um die Betreuung von Kindern mit durch Krankheit verursachtem, erhöhtem Pflegebedarf handelt. In der Kindertagespflege werden, je nach Voraussetzungen der Kindertagespflegestelle, alle Kinder betreut.

  • Wie viele Kinder werden bei einer Kindertagespflegeperson betreut?

    Werden die Kinder bei einer selbständigen Kindertagespflegeperson (KTPP) im Privathaushalt der Kindertagespflegeperson oder in eigens angemieteten Räumen betreut, dann umfasst die Gruppengröße maximal fünf Kinder, welche von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson (KTPP) betreut werden.

    Werden die Kinder in einem Verbund von Kindertagespflegepersonen betreut, dann ist es möglich, dass mehrere Kinder anwesend sind. Jede Kindertagespflegeperson hat dabei maximal fünf „eigene“ fest zugeordnete Kinder.

    Werden die Kinder von einer (nicht) qualifizierten Kinderbetreuerin oder einem (nicht) qualifizierten Kinderbetreuer im Privathaushalt der Familie betreut, dann sind nur die Kinder aus der Familie anwesend.

  • Was kostet die Betreuung in der Kindertagespflege?

    Die Frage nach den Kosten der Kindertagespflege lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie individuell zu sehen sind.  

    In der Satzung des Hochtaunuskreises  lassen sich die Grundbeträge je nach Betreuungsart und Betreuungszeit ablesen. Die Kindertagespflegepersonen erheben, je nach pädagogischem Angebot und Rahmenbedingungen, weitere Beiträge.

  • Wo finden Sie eine Kindertagespflegestelle in Königstein im Taunus?

    Die Kontaktdaten zu den qualifizierten Kindertagespflegepersonen, Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern erhalten Sie durch die Kindertagespflegevermittlung Königstein im Taunus. Voraussetzung ist, dass Sie in Königstein im Taunus wohnen. 

    Bitte sehen Sie davon ab, ohne Termin bei den Kindertagespflegepersonen vorbeizugehen und dadurch die Kindertagespflegepersonen und die Kinder in ihrem Ablauf zu stören.

Für Interessierte

  • Was ist Kindertagespflege und was machen Kindertagespflegepersonen?

    Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder zwischen 0 – 14 Jahren. In Königstein im Taunus bietet die Kindertagespflege derzeit vor allem Kindern bis zum 3. Lebensjahr eine flexible, familiennahe und individuelle Betreuungsform.

    Qualifizierte Kindertagespflegepersonen (KTPP)  sind im Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) der Handreichung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie den Konventionen über die Rechte des Kindes tätig. Dadurch ist die Kindertagespflege einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt und bietet Familien eine Alternative zur Kinderkrippe.

    Kindertagespflegepersonen betreuen maximal fünf Kinder in ihren Privaträumen oder in geeigneten angemieteten Räumen.

    Kindertagespflegepersonen arbeiten selbständig. Eine Kindertagespflegestelle ist nach § 6 GewO kein Gewerbe.

  • Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

    Um als Kindertagespflegeperson arbeiten zu können muss nach § 43 SGB VIII die Person eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vorweisen.

    Der Hochtaunuskreis führt zu festgelegten Zeitpunkten und unter der Voraussetzung ausreichend Teilnehmer*innen zu haben, die tätigkeitsvorbereitende und tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung, auf Basis des "Qualifizierungshandbuchs (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei" durch. Wenn Sie die Qualifizierung mit der Lernergebnisfeststellung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat. 

    Die Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt erteilt, wenn Sie die Qualifizierung und geeignete Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung vorweisen können. Die Pflegeerlaubnis ist für fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der fünf Jahre oder bei Umzug muss die Pflegeerlaubnis neu beantragt werden. 

  • Gibt es ein verkürztes Angebot für Personen mit pädagogischer Ausbildung?

    Ja. Wenn Sie eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben, können Sie eine verkürzte Qualifizierung für die Kindertagespflege bei der Volkshochschule (VHS) Frankfurt absolvieren. 

  • Was kostet die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson? 

    Wird die Qualifizierung über den Hochtaunuskreis absolviert und die Tätigkeit begonnen, werden die Kosten vom Hochtaunuskreis und den Kooperationspartner übernommen. 

    Die verkürzte Qualifizierung der VHS Frankfurt , für Personen mit pädagogischer Ausbildung, kostet 990,00 EURO (Stand: November 2023). 

  • Die ersten Schritte in die Qualifizierung - Eignungsfeststellung

    Als erstes treten Sie mit der für Ihr Gebiet zuständigen Initiative in Kontakt und teilen Ihr Interesse mit. 

    In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihnen erste Informationen mitgeteilt. Sie erhalten einen Informations-Ordner mit wichtigen Unterlagen, welche Sie ausgefüllt an Ihre Initiative zurückgeben.

    Besteht das Interesse weiterhin erfolgt eine Eignungsfeststellung in Kombination mit einer Begehung der von Ihnen angedachten Räumlichkeiten. 

    Die Initiative stellt eine schriftliche Eignungseinschätzung (geeignet/ungeeignet) aus und sendet diese, mit den Unterlagen an den Hochtaunuskreis. 

  • Formen der Kindertagespflege

    Selbständig - Im Haushalt der Kindertagespflegeperson

    • Der Nachweis der Qualifizierung ist zu erbringen. 
    • Eine gültige Pflegeerlaubnis muss vorliegen. 
    • Die Geldleistungen und Kostenbeiträge werden über die Satzung des Hochtaunuskreises geregelt. 

    Angestellt - Im Haushalt der Eltern

    • Es muss keine Qualifizierung und keine Pflegeerlaubnis vorliegen. 
    • Die Betreuung findet ausschließlich im Haushalt der Eltern statt.
    • Die Eltern sind die Arbeitgeber.  Es gilt das Mindestlohngesetz. 

    Arbeiten im Verbund

    • Eine weitere Möglichkeiten als Kindertagespflegeperson zu arbeiten bestehet in der Form eines Verbundes. 
    • Hier mieten Kindertagespflegepersonen gemeinsam geeignete Räumlichkeiten an. 
    • Jede Kindertagespflegeperson hat maximal fünf ihr fest zugeordnete Kinder. Die feste Zuordnung der Kinder ist obligatorisch. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um eine Einrichtung, für welche andere Regelungen gelten. 
  • Anforderungen - Wie qualifiziere ich mich als Kindertagespflegeperson weiter? 

    Aktive Kindertagespflegepersonen müssen nach § 32a HKJGB Abs. 3 jährlich eine Aufbauqualifizierung im Umfang von 20 Unterrichtsstunden (UE) absolvieren. 

    Die Pflegeerlaubnis ist für fünf Jahre gültig und muss beim Hochtaunuskreis neu beantragt werden. 

    Bei Umzug der Kindertagespflegestelle muss der Hochtaunuskreis sofort informiert werden und eine neue Pflegeerlaubnis beantragt werden.

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Für qualifizierte
Kindertagespflegepersonen

Um die bestmögliche Betreuung der uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten,
ist es unerlässlich, sich nicht nur intensiv mit den individuellen Bedürfnissen
der Kinder auseinandersetzen, sondern auch eine aktive Vernetzung
mit anderen Fachkräften und Institutionen zu suchen.

Die Vernetzung schafft eine Plattform des Austauschs,
der kollegialen Unterstützung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung.

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Kinderbetreuungs-service des Verein Lichtblick e.V. Usingen

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