Die Kindertagespflegevermittlung informiert und berät zu aufkommenden Fragen im Bereich der Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Sie ist als Schnittstelle zwischen den Familien und den Kindertagespflegepersonen zu verstehen.
Erste Fragen können Sie sehr gerne an uns stellen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson.
Aktuelle Informationen
Hessenweit einmalig! - Verkürzte Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte in Kooperation mit dem Hessichen KinderTagespflegeBüro 2025
Die Volkshochschule (VHS) Frankfurt am Main bietet für pädagogische Fachkräfte erneut die verkürzte Qualifizierung an. Starten wird die Qualifizierung am Samstag, den 22.03.2025 und endet mit einem Kolloquium am Samstag, den 05.07.2025. Weitere Informationen zu den Terminen, Inhalten und Kosten erfahren Sie hier.
Anzahl der Kinderbetreuungsplätze
Im Sommer 2025 können voraussichtlich vier Kinderbetreuungsplätze bei den Kindertagespflegepersonen in Königstein im Taunus angeboten werden. Gerne können Sie sich bei Interesse bei uns melden.
Freie Betreuungsplätze in Oberursel
Die Kindertagespflege "klitzeklein" in Oberursel - Stierstadt hat Plätze frei. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit Frau Müller oder ihrer Initiative Nest-Werk e. V. auf.
Erfahrene Kinderfrau sucht Vollzeitstelle in einer Familie
Sie möchten ihr/e Kind/er privat, bei sich Zuhause, in Vollzeit betreuen lassen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Eine erfahrene Kinderfrau sucht aktuell eine Familie im Raum Königstein, welche sie in Vollzeit unterstützen kann.
Kindertagespflege – schon mal darüber nachgedacht?
Sind Sie auf der Suche nach einer sinnstiftenden Tätigkeit? Dann schauen Sie sich gerne diese kurzen Videos zur Kindertagespflege in Hessen an.
Der Werbefilm des Hessischen Kindertagespflegebüros bietet Ihnen einen authentischen Einblick in den Alltag der Kindertagespflege in Hessen. In drei Mini-Videos beantworten erfahrene Kindertagespflegepersonen die Fragen der Kinder: „Was machen wir heute?“, „Was gibt es zu essen?“ und „Wer kommt heute?“. Dabei wird die Vielfalt der täglichen Arbeit in der Kindertagespflege veranschaulicht.
Möchten Sie weitere Informationen zur Kindertagespflege in Königstein erhalten? Dann kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne.
Schauen Sie sich die Filme zur Kindertagespflege in Hessen an.
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Für Eltern
Information und Beratung, kostenlose und bedarfsgerechte Vermittlung zur Kindertagespflegeperson.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder zwischen 0 – 14 Jahren. In Königstein im Taunus bietet die Kindertagespflege derzeit vor allem Kindern bis zum 3. Lebensjahr eine flexible, familiennahe und individuelle Betreuungsform.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen (KTPP) sind im Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) der Handreichung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie den Konventionen über die Rechte des Kindes tätig. Dadurch ist die Kindertagespflege einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt und bietet Familien eine Alternative zur Kinderkrippe.
Nein. Häufig tritt aufgrund des im Begriff genutzten Wortes "Pflege" die Vermutung auf, dass es sich um die Betreuung von Kindern mit durch Krankheit verursachtem, erhöhtem Pflegebedarf handelt. In der Kindertagespflege werden, je nach Voraussetzungen der Kindertagespflegestelle, alle Kinder betreut.
Werden die Kinder bei einer selbständigen Kindertagespflegeperson (KTPP) im Privathaushalt der Kindertagespflegeperson oder in eigens angemieteten Räumen betreut, dann umfasst die Gruppengröße maximal fünf Kinder, welche von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson (KTPP) betreut werden.
Werden die Kinder in einem Verbund von Kindertagespflegepersonen betreut, dann ist es möglich, dass mehrere Kinder anwesend sind. Jede Kindertagespflegeperson hat dabei maximal fünf „eigene“ fest zugeordnete Kinder.
Werden die Kinder von einer (nicht) qualifizierten Kinderbetreuerin oder einem (nicht) qualifizierten Kinderbetreuer im Privathaushalt der Familie betreut, dann sind nur die Kinder aus der Familie anwesend.
Die Frage nach den Kosten der Kindertagespflege lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie individuell zu sehen sind.
In der Satzung des Hochtaunuskreises lassen sich die Grundbeträge je nach Betreuungsart und Betreuungszeit ablesen. Die Kindertagespflegepersonen erheben, je nach pädagogischem Angebot und Rahmenbedingungen, weitere Beiträge.
Die Kontaktdaten zu den qualifizierten Kindertagespflegepersonen, Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern erhalten Sie durch die Kindertagespflegevermittlung Königstein im Taunus. Voraussetzung ist, dass Sie in Königstein im Taunus wohnen.
Bitte sehen Sie davon ab, ohne Termin bei den Kindertagespflegepersonen vorbeizugehen und dadurch die Kindertagespflegepersonen und die Kinder in ihrem Ablauf zu stören.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder zwischen 0 – 14 Jahren. In Königstein im Taunus bietet die Kindertagespflege derzeit vor allem Kindern bis zum 3. Lebensjahr eine flexible, familiennahe und individuelle Betreuungsform.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen (KTPP) sind im Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) der Handreichung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie den Konventionen über die Rechte des Kindes tätig. Dadurch ist die Kindertagespflege einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt und bietet Familien eine Alternative zur Kinderkrippe.
Kindertagespflegepersonen betreuen maximal fünf Kinder in ihren Privaträumen oder in geeigneten angemieteten Räumen.
Kindertagespflegepersonen arbeiten selbständig. Eine Kindertagespflegestelle ist nach § 6 GewO kein Gewerbe.
Um als Kindertagespflegeperson arbeiten zu können muss nach § 43 SGB VIII die Person eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vorweisen.
Der Hochtaunuskreis führt zu festgelegten Zeitpunkten und unter der Voraussetzung ausreichend Teilnehmer*innen zu haben, die tätigkeitsvorbereitende und tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung, auf Basis des "Qualifizierungshandbuchs (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei" durch. Wenn Sie die Qualifizierung mit der Lernergebnisfeststellung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat.
Die Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt erteilt, wenn Sie die Qualifizierung und geeignete Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung vorweisen können. Die Pflegeerlaubnis ist für fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der fünf Jahre oder bei Umzug muss die Pflegeerlaubnis neu beantragt werden.
Ja. Wenn Sie eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben, können Sie eine verkürzte Qualifizierung für die Kindertagespflege bei der Volkshochschule (VHS) Frankfurt absolvieren.
Wird die Qualifizierung über den Hochtaunuskreis absolviert und die Tätigkeit begonnen, werden die Kosten vom Hochtaunuskreis und den Kooperationspartner übernommen.
Die verkürzte Qualifizierung der VHS Frankfurt , für Personen mit pädagogischer Ausbildung, kostet 990,00 EURO (Stand: November 2023).
Als erstes treten Sie mit der für Ihr Gebiet zuständigen Initiative in Kontakt und teilen Ihr Interesse mit.
In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihnen erste Informationen mitgeteilt. Sie erhalten einen Informations-Ordner mit wichtigen Unterlagen, welche Sie ausgefüllt an Ihre Initiative zurückgeben.
Besteht das Interesse weiterhin erfolgt eine Eignungsfeststellung in Kombination mit einer Begehung der von Ihnen angedachten Räumlichkeiten.
Die Initiative stellt eine schriftliche Eignungseinschätzung (geeignet/ungeeignet) aus und sendet diese, mit den Unterlagen an den Hochtaunuskreis.
Selbständig - Im Haushalt der Kindertagespflegeperson
Der Nachweis der Qualifizierung ist zu erbringen.
Eine gültige Pflegeerlaubnis muss vorliegen.
Die Geldleistungen und Kostenbeiträge werden über die Satzung des Hochtaunuskreises geregelt.
Angestellt - Im Haushalt der Eltern
Es muss keine Qualifizierung und keine Pflegeerlaubnis vorliegen.
Die Betreuung findet ausschließlich im Haushalt der Eltern statt.
Die Eltern sind die Arbeitgeber. Es gilt das Mindestlohngesetz.
Arbeiten im Verbund
Eine weitere Möglichkeiten als Kindertagespflegeperson zu arbeiten bestehet in der Form eines Verbundes.
Hier mieten Kindertagespflegepersonen gemeinsam geeignete Räumlichkeiten an.
Jede Kindertagespflegeperson hat maximal fünf ihr fest zugeordnete Kinder. Die feste Zuordnung der Kinder ist obligatorisch. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um eine Einrichtung, für welche andere Regelungen gelten.
Aktive Kindertagespflegepersonen müssen nach § 32a HKJGB Abs. 3 jährlich eine Aufbauqualifizierung im Umfang von 20 Unterrichtsstunden (UE) absolvieren.
Die Pflegeerlaubnis ist für fünf Jahre gültig und muss beim Hochtaunuskreis neu beantragt werden.
Bei Umzug der Kindertagespflegestelle muss der Hochtaunuskreis sofort informiert werden und eine neue Pflegeerlaubnis beantragt werden.
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Für qualifizierte Kindertagespflegepersonen
Um die bestmögliche Betreuung der uns anvertrauten Kinder zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich nicht nur intensiv mit den individuellen Bedürfnissen der Kinder auseinandersetzen, sondern auch eine aktive Vernetzung mit anderen Fachkräften und Institutionen zu suchen.
Die Vernetzung schafft eine Plattform des Austauschs, der kollegialen Unterstützung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Aktive Kindertagespflegepersonen müssen nach § 32a HKJGB Abs. 3 jährlich eine Aufbauqualifizierung im Umfang von 20 Unterrichtsstunden (UE) absolvieren. Die Fortbildungen können Sie bei den oben angegebenen Netzwerkpartnern absolvieren.