Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.
Voraussetzungen
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Bewertung des jeweiligen Vorhabens relevant sind
- In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
- Beschreibung des Vorhabens
- Die genauen Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Vorhaben
- Bauen und Wohnen - Formulare
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum 2 Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.