Grundbuchauszüge/Teilungserklärungen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Grundbuchauszug ist ein rechtlicher Beweis für den Eigentum und Besitz einer Immobilie, wem sie gehört und welche Lasten und Pflichten es gibt.

    Eine Aufteilung in Wohnungseigentum ist nur möglich, wenn die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind und setzt in der Folge noch eine Teilungserklärung voraus. Der Aufteilungsplan wird von der zuständigen Baubehörde geprüft und dann Bestandteil der Teilungserklärung.


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Amtsgericht Königstein im Taunus
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