Trinkwasser bewusst nutzen

Im Normalfall werden in Königstein täglich rund 2.500 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben. Das entspricht etwa 150 Litern pro Einwohnerin und Einwohner. Nach mehreren heißen Tagen ohne nennenswerte Niederschläge steigt der tägliche Verbrauch jedoch häufig auf über 4.000 Kubikmeter beziehungsweise rund 240 Liter pro Person. Dieser Mehrverbrauch entsteht überwiegend durch die Bewässerung von Gärten, das Befüllen von Pools und andere Nutzungen, für die hochwertiges Trinkwasser eigentlich nicht erforderlich ist.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Auch wenn wir in Königstein über eine gute Wasserversorgung verfügen, sollten wir sorgsam mit dieser wertvollen Ressource umgehen. Jeder kann mit einem bewussten Umgang dazu beitragen, die Versorgung dauerhaft zu sichern“, appelliert Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko.

Die Stadt weist darauf hin, dass bei anhaltender Trockenheit die geltende Gefahrenabwehrverordnung Einschränkungen bei Wasserknappheit und – in einer weiteren Stufe – bei einem Wassernotstand vorsieht. Ziel ist es, die öffentliche Trinkwasserversorgung jederzeit sicherzustellen.

Die vorhandenen Wasserspeicher der Stadt verfügen mit insgesamt rund 8.000 Kubikmetern bereits über ein sehr großes Speichervolumen. Eine weitere Vergrößerung der Speicher würde die Versorgungssicherheit nicht erhöhen. Im Gegenteil: Zu lange Verweilzeiten des Wassers in den Behältern könnten die Trinkwasserqualität beeinträchtigen und hygienische Probleme verursachen.

Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auf eine sparsame Gartenbewässerung zu achten, Pools möglichst nicht zu laufend zu befüllen und den Wasserverbrauch insgesamt bewusst zu reduzieren. Gemüsebeete und Blumen dürfen natürlich gegossen werden. Für die sommerliche Abkühlung steht mit dem Freibad im Woogtal zudem ein attraktives Angebot für die ganze Familie zur Verfügung.

Die Gefahrenabwehrverordnung sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Stadt Königstein im Taunus unter „Satzungen & Verordnungen“ zur Verfügung.