Die Stadt Königstein im Taunus hat mit sofortiger Wirkung die Trinkwasserknappheit gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Königstein im Taunus ausgerufen. Damit tritt die erste Stufe der Verordnung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Kraft.
Hintergrund sind die seit Tagen außergewöhnlich hohen Wasserverbräuche im Stadtgebiet. Die tägliche Trinkwasserabgabe hat die Marke von 4.000 Kubikmetern dauerhaft überschritten. Das entspricht einem Verbrauch von rund 240 Litern pro Einwohner und Tag. Besonders hoch ist der Verbrauch derzeit im Stadtteil Falkenstein, wo rechnerisch mehr als 300 Liter pro Einwohner und Tag verbraucht werden.
„Die aktuell extrem hohen Tagesverbräuche erfordern ein frühzeitiges Gegensteuern. Wir sprechen hier von mehr als vier Millionen Litern Trinkwasser täglich in unserer Stadt. Diese Mengen liegen deutlich über dem üblichen Bedarf“, sagt Erster Stadtrat und Dezernent für Wasserversorgung Jörg Pöschl.
Die Stadtwerke sehen sich deshalb gezwungen, die Trinkwasserknappheit gemäß Stufe 1 der Gefahrenabwehrverordnung auszurufen.
Welche Einschränkungen gelten jetzt?
Mit Inkrafttreten der Stufe 1 ist es untersagt,
- Wege sowie Rasen- und Grünflächen mit einer Größe von mehr als 200 Quadratmetern mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz zu bewässern,
- private Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mehr als 25 Kubikmetern mit Trinkwasser zu befüllen oder nachzufüllen,
- Zisternen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zu befüllen oder nachzufüllen.
Für diese Zwecke darf ausschließlich Wasser aus privaten Brauchwasseranlagen oder Regenwasserzisternen verwendet werden.
Weiterhin erlaubt bleibt das Gießen von Gemüsebeeten, Sommerblumen, Blumenkästen und sonstigen kleineren Pflanzflächen.
Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko appelliert an die Bevölkerung: „Die derzeit hohen Verbräuche entstehen vor allem durch die umfangreiche Bewässerung großer Rasenflächen und die Befüllung von Pools. Für die sichere Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger benötigen wir die Unterstützung jedes Einzelnen. Wer jetzt bewusst mit Trinkwasser umgeht, hilft mit, weitergehende Einschränkungen zu vermeiden.“
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass der normale tägliche Trinkwasserbedarf der Stadt bei etwa 2.500 Kubikmetern liegt. Die aktuellen Verbräuche liegen damit deutlich über dem üblichen Niveau.
Weitere Einschränkungen bei Ausrufung des Wassernotstandes möglich
Sollten die Verbrauchswerte nicht deutlich sinken oder sich die Versorgungslage weiter verschärfen, könnte die Stadt gezwungen sein, den Wassernotstand (Stufe 2 der Gefahrenabwehrverordnung) auszurufen.
In diesem Fall würden zusätzliche Verbote gelten. Unter anderem wären dann weitere Einschränkungen bei der Bewässerung von Grundstücken und Grünanlagen sowie beim Einsatz von Trinkwasser für nicht zwingend erforderliche Zwecke vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen wäre es, die öffentliche Trinkwasserversorgung auch in einer kritischen Versorgungslage jederzeit sicherzustellen.
Die Stadt bittet deshalb bereits jetzt alle Bürgerinnen und Bürger, Trinkwasser ausschließlich dort einzusetzen, wo es notwendig ist.
Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung zum Trinkwassernotstand steht auf der Internetseite der Stadt Königstein befindet sich unter dem Menüpunkt „Rathaus –Satzungen und Verordnungen“ zum Download bereit.
