Da Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, von den Entsorgungsbetrieben strikt stehengelassen werden müssen, appelliert die Stadtverwaltung an das Verantwortungsbewusstsein aller Anwohner, die Vorgaben genau zu beachten.
Wann und wie darf bereitgestellt werden:
Ein Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtermin an der Grundstücksgrenze (Gehweg). Der Abfall sollte so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße - sofern dies erforderlich ist - von den reinigungspflichtigen Anliegern kurzfristig gereinigt werden.
Maximalmenge: 5,0 m³ (pro Haushalt)
Was darf bereitgestellt werden:
• Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallgefäße passen und welche mit einfachen Mitteln (Zerreißen, Zerlegen, Zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (z.B. Möbel, Matratzen). Wichtig: Ein Einzelteil darf höchstens 50 kg wiegen und die Maße von 1,20 m x 1,50 m x 2,50 m nicht überschreiten.
• Althölzer (unbehandelt)
• Altmetalle
Was bleibt konsequent stehen:
• Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. (z.B. Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und Konstruktionshölzer
• blaue Säcke
• Kleinteile, wie Restmüll, Schuhe, anderen Kleinabfälle
• Gartenabfälle
• Styropor
• Altpapier und Kartonagen
• Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan (z.B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken)
• Altreifen
• Farbeimer
Gemeinsam für Ordnung sorgen
Das von der Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Stadt Königstein setzt bewusst auf Aufklärung statt auf Verbote. Liegengelassener Müll zieht oft illegale Ablagerungen nach sich und beeinträchtigt die Lebensqualität in den Nachbarschaften. Um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren und die Einleitung von unschönen Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, wird darum gebeten, die Abfälle korrekt zu trennen.
Fast alle ausgeschlossenen Materialien – von Elektrogeräten über Bauschutt bis hin zu Altreifen (letztere gegen eine geringe Gebühr) – können bequem auf dem Wertstoffhof abgegeben oder über das Schadstoffmobil entsorgt werden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung!
Termine: 18. Juni in Kernstadt Königstein, 19. Juni Schneidhain und Johanniswald und 3. Juli Falkenstein und Mammolshain.
Ansprechpartner
Fachdienst Abfallwirtschaft
abfallwirtschaft@koenigstein.de
Tel: 06174 / 202 777
