Public Viewing bei der WM

Vor 20 Jahren gab es das Sommermärchen, jetzt soll der „Sommernachtstraum“ folgen. Denn die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Mexiko und Kanada beginnen zum Teil erst, wenn bei uns im Taunus die Sonne schon untergegangen ist.

 

Damit gemeinsame Feiern unter freiem Himmel trotzdem möglich sind, erlaubt die Bundesregierung grundsätzlich Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien (Public Viewing) in Deutschland. Allerdings ist dazu eine Genehmigung nötig.

34 der insgesamt 104 Spiele beginnen erst ab 21 Uhr (Mitteleuropäischer Sommerzeit), somit können beim Public Viewing die allgemein geltenden Lärmschutzregelungen an vielen Orten nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund dürfen die Spiele nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens jedoch 80 Euro) übertragen werden.

 

Der für die Public-Viewing-Veranstaltung verantwortliche Gewerbetreibende (Gastwirt beziehungsweise Veranstalter) hat diese Ausnahmegenehmigung unter Angabe der genauen örtlichen Lage zu beantragen. Dazu ist ein Grundrissplan nötig. 

Anträge für die Städte Bad Homburg und Oberursel sind bei den dortigen zuständigen Ordnungsämtern zu stellen. Für alle anderen Kommunen des Hochtaunuskreises findet sich der Antrag auf https://www.hochtaunuskreis.de/AntragPV-WM2026.

 

Zu beachten ist, dass in jedem Einzelfall der Anwohnerschutz zu berücksichtigen ist und somit die Prüfung der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollten diese rechtzeitig vor Beginn der Fußball-WM gestellt werden.

 

Vorsorglich weist die Untere Immissionsschutzbehörde des Hochtaunuskreises darauf hin, dass die Ausnahmegenehmigungen nur für die Dauer der Live-Übertragungen der Spiele gelten und nicht für Aufzeichnungen, Vorberichte, Interviews vor Spielbeginn bzw. nach Spielende, etc.. Zudem sind geräuschverursachende Fanartikel, also Gasfanfaren, Trommeln oder Vuvuzelas nicht erlaubt. Eine gegebenenfalls notwendige Sondernutzungserlaubnis bzw. Baugenehmigung für die Freifläche wird durch diese Erlaubnis nicht ersetzt.

 

Ihren Antrag richten Sie bitte zeitnah, schriftlich oder per E-Mail, an die untenstehende Anschrift:

Landratsamt Hochtaunuskreis

Untere Immissionsschutzbehörde

Ludwig- Erhard- Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d.H.

Immissionsschutz@hochtaunuskreis.de