Felder und Wiesen nicht betreten

Die Nutzung der Flur ist in diesem Zeitraum ausschließlich auf den ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden – insbesondere nicht in Jagdrevieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Ernteguts, die Vermeidung von Schäden durch Hundekot oder herumliegende Gegenstände sowie der Schutz von Jungwild und Bodenbrütern.

Die vollständige Bekanntmachung mit allen rechtlichen Grundlagen und Verhaltensregeln finden Sie auf der Homepage der Stadt Königstein unter:
www.koenigstein.de

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz der Natur und für ein rücksichtsvolles Miteinander.