Informationen zur Europawahl

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 12:00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Alle wichtigen Informationen, Fristen und auch die Wahllokale zur Europawahl finden sich auf der Königsteiner Homepage: www.koenigstein.de