15. September 2026

Sicher mit dem E-Scooter

Die Stadt Königstein weist deshalb insbesondere Eltern auf die geltenden Regeln und die damit verbundenen Gefahren hin.

E-Scooter wirken auf den ersten Blick unkompliziert und harmlos. Tatsächlich können sie Geschwindigkeiten erreichen, bei denen insbesondere Kinder schnell die Kontrolle verlieren oder Gefahrensituationen nicht rechtzeitig einschätzen können. Ein Sturz oder ein Zusammenstoß kann schwere Verletzungen zur Folge haben.

Das Mindestalter für die Benutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Jüngeren Kindern ist die Nutzung auch für eine kurze Strecke oder „zum Ausprobieren“ nicht erlaubt. Eltern sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Kindern die Nutzung eines E-Scooters erst ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter ermöglichen.

Überlassen Eltern oder andere Halterinnen und Halter einem Kind, das die Voraussetzungen für das Fahren eines E-Scooters nicht erfüllt, den E-Scooter, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere kann gegen die Eltern beziehungsweise die überlassende Person ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet werden, welches neben einem Bußgeld auch Punkte im Fahreignungsregister zur Folge hat. Auch deshalb sollte ein E-Scooter niemals Kindern unter 14 Jahren zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr überlassen werden.

Auch für Jugendliche und Erwachsene gilt: Rücksicht ist Pflicht. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Die Geschwindigkeit muss der jeweiligen Situation angepasst werden. Besonders auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen ist Aufmerksamkeit gefragt.

Einen besonderen Schutz bietet ein Helm. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter derzeit zwar nicht, die Stadt empfiehlt jedoch dringend, bei jeder Fahrt einen geeigneten Helm zu tragen. Gerade bei einem Sturz kann er schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen vermindern.

Wichtig ist außerdem, dass für den E-Scooter ein gültiges Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Dieses muss jährlich erneuert werden, damit der Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr weiterhin besteht. Die Nutzung eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar und hat in der Regel eine Geldstrafe zur Folge.