TAGESORDNUNG
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 10.09.2025
- Genehmigung der Jahresrechnungen vom 01.04.2025 bis 31 .03.2026
- Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenführung
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages für das Jahr 01.04.2026 bis 31.03.2027
- Abschusszahlen der Jagdpächter und Verschiedenes
Nach § 8 der Satzung ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden
oder per Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Grundstückseigentümer, die
nicht persönlich anwesend sein können, können sich gem. § 9, Punkt 3 vertreten lassen. Die
Vollmacht muss Name und vollständige Anschrift des Vollmachtgebers, Angabe mindestens
eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück des Vollmachtgebers), enthalten.
Die Vollmacht ist zur Überprüfung mindestens 36 Stunden vor Beginn der Versammlung am
Sitz des Jagdvorstandes in Königstein im Taunus, Burgweg 5, Zimmer 4, vorzulegen.
Der Veranstaltungsort ist ab 18:30 Uhr für die Teilnehmenden geöffnet.
Die Veranstaltung ist nichtöffentlich.
Königstein im Taunus, den 21.08.2026
DER JAGDVORSTAND
Beatrice Schenk-Motzko
Jagdvorsteherin