Öffentliche Bekanntmachung vom 14.07.2026

Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus Bebauungsplan K81 „Südlich des Ölmühlweges, westlicher Teil“, Königstein

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans verfolgt die Stadt Königstein das Ziel, im Bereich des Plangebietes eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und dabei sowohl den vorhandenen Bestand zu schützen als auch eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der prägenden Grünstrukturen zu steuern.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Planskizze ohne Rechtsverbindlichkeit) dargestellt.

Er umfasst folgende Flurstücke:

In der Gemarkung Königstein in der Flur 21 die Flurstücke 22/5, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 27/6, 27/7, 27/8, 27/9, 27/10, 27/11, 27/12, 27/13, 27/15, 27/18, 27/19, 27/20, 27/21, 27/22, 27/23, 27/24, 27/25, 27/26, 27/27, 27/28, 27/29, 27/30, 27/31, 27/32, 27/33, 27/34, 27/35, 27/36, 29/1, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 29/11, 29/12, 29/13, 52/1, 52/2, 52/3, 52/4, 52/5, 52/14, 52/20, 52/22, 52/23, 52/25, 52/28, 52/29, 52/31, 52/34, 52/35, 52/37, 52/38, 52/39, 52/40, 52/42, 52/43, 52/45, 52/46, 52/47, 52/48, 52/49, 63 und 64/6.

In der Gemarkung Königstein in der Flur 22 die Flurstücke 12/5, 12/6, 13/4, 13/5, 13/7 tlw., 13/8, 13/9, 13/10 tlw., 16/4, 16/15, 16/16, 16/17, 16/18, 16/19, 16/20, 16/21, 16/22, 16/23, 16/24, 16/25, 16/26, 16/27, 16/28, 16/29, 16/30, 16/31, 16/32, 16/33, 16/34, 16/35, 16/36, 16/37, 16/38, 16/39,., 20/13, 20/14, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7, 29/8, 29/11, 29/12, 32/3, 32/10, 32/11, 32/13, 32/16, 32/17, 32/18, 32/19, 32/20, 33/4, 33/8, 33/9, 33/10, 33/12, 33/13, 35/1 tlw., 36/1, 36/4, 36/5, 36/6, 36/7, 37/2, 37/4, 37/5, 37/6, 38/2, 38/3, 38/8, 38/17, 38/18, 38/19, 38/21, 38/22, 39/1, 45/1, 47/3, 47/4, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 47/12, 47/14, 47/15, 47/17, 49/1, 49/2, 49/4, 50/3, 50/4, 50/5, 50/6, 50/7, 50/8, 50/9, 50/10, 51/7, 51/9, 51/10, 51/11, 51/12, 51/13, 51/17, 51/18, 51/22, 51/23, 51/24, 51/25, 51/26, 51/27, 51/29, 51/30, 51/31, 51/35, 51/36, 51/37, 51/38, 51/39, 51/40, 51/47, 51/48, 51/49, 52/3, 52/4, 52/5, 53/1, 53/4, 53/7, 53/8, 53/11, 53/12, 53/13, 53/15, 53/29, 53/30, 53/31, 54/5 tlw., 54/6, 81/4, 81/6, 177/3, 177/4, 177/5, 177/6, 178, 180/2 tlw., 181/1 und 250/34.

Der Bebauungsplan lag bereits in der Zeit vom 18.08.2025 bis 26.09.2025 öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Änderungen vorgenommen, die die Grundzüge der Planung betreffen. Die Abgabe von Stellungnahmen ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die gelb gekennzeichneten und genannten geänderten Teile des Bebauungsplans beschränkt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, der Umweltbericht, die FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet 5816-309 „Rombachtal und Auf dem Bangert bei Königstein“ und die verkehrliche Stellungnahme sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit vom

Montag, 27.07.2026 bis Freitag, 14.08.2026 (einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne (www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung) veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

 

montags                                                                                        von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                        von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs, donnerstags                                         von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                       von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags                                                                                         von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

eingesehen werden.

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119.

Folgende umweltbezogene Informationen sind im Verfahren berücksichtigt worden und liegen ebenfalls zur Einsicht bereit

1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB):

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Schreiben vom 16.10.2025 insbesondere zu

  • Ortsrandeingrünung: Fehlende Hecken an einzelnen Grundstücken ergänzen.
  • Hecken und Pflanzungen: Eibe als heimische Art zulassen.
  • Lichtverschmutzung: Anpassung der Lichtfarbe.
  • Altlasten: Bodenuntersuchungen bei Verdachtsflächen empfehlen bzw. verlangen.
  • Strukturen für Flora und Fauna: Konkretisierung der Vorgaben zur Gartengestaltung (Freiflächenplan) zur Sicherstellung der Herstellung arten- und strukturreicher Hausgärten bei Bauvorhaben.
  • Strukturen für Flora und Fauna: Ergänzung Liste der für Flora und Fauna nutzbaren Strukturen.
  • Haselmausschonende Rodung: Zusätzliche Ausweichtermine bei ausbleibendem Frost angeben.

 

Hochtaunuskreis – Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung), Schreiben vom 18.09.2025 insbesondere zu

  • Neuberechnung EA-Bilanzierung und Anpassung der Berechnungsmethodik.
  • Textliche Klarstellungen zu Kartiermethodik.
  • Festsetzung der Flachdächer für einzelne Baugebiete.
  • Ortsrandeingrünung: Bauliche Anlagen innerhalb der Flächen zur Ortsrandeingrünung sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  • Redaktionellem Abgleich der Flächenangaben im Umweltbericht und in der Begründung.
  • Darstellung des Verlaufs und der Position der Baugrenzen.
  • Redaktionelle Konkretisierung des Bestandsschutzes in der Begründung Kapitel 5.
  • Erweiterung der Zulässigkeit in seitlicher Verlängerung des Gebäudes für Stellplätze und Carports.

 

2. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

  • Aufnahme der Thematik Kammmolch (streng geschützte Art) aufgrund eines gemeldeten Fundes in einem Gartenteich.
  • Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für das WA 13.
  • Anpassung des Baugrenzenverlaufs im Bereich des WA 15.
  • Ergänzung einer Ausnahmeregelung zur Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Terrassen und Swimmingpools.
  • Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Abgrabungen, Stützmauern und Aufschüttungen auf Grundstücken mit einem Geländegefälle von mehr als 20 %.

 

3. Gutachten und Fachbeiträge:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere/Pflanzen, Landschaft und Mensch.
  • FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet 5816-309 „Rombachtal und Auf dem Bangert bei Königstein“. Frankfurt. (2026)
    – Prüfung, ob die Aufstellung des Bebauungsplans zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFHGebietes führen kann und ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
  • Verkehrliche Stellungnahme Bebauungsplanverfahren K80 / K81 (2025)
    – Untersuchung des planbedingten Mehrverkehrs sowie die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch übermittelt werden sollen (via E-Mail an stadtplanung@koenigstein.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden). Stellungnahmen die nach Fristablauf eingehen, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Das Planungsbüro erhält zur weiteren Verwendung eine Kopie aller eingehenden Stellungnahmen.

 

Königstein im Taunus, den 14.07.2026                                                

Der Magistrat


Jörg Pöschl
Erster Stadtrat