Amtliche Bekanntmachung vom 30.10.2026

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung

An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Inken Schmidt, geb. 1968

in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Königstein im Taunus, 30.10.2026

 

gez. Katya Hengen
Besondere Wahlleiterin