Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026
Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzettel an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.
Damit Sie sich dennoch rechtzeitig vor der Wahl informieren können, sind ab sofort Musterstimmzettel für die Wahlen zum Kreistag, zur Stadtverordnetenwahl und zu den Ortsbeiräten sowie der Ausländerbeiratswahl unter der Rubrik „Musterstimmzettel“ einsehbar und zudem an der Zentrale des Rathauses erhältlich. Die Stimmzettel entsprechen in Text, Größe und Farbe den Originalstimmzetteln für die Kommunalwahl.
Wahlberechtigt sind Personen,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder die Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
- und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 15. März 2008 oder früher geboren),
- seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Königstein im Taunus haben, also spätestens seit dem 1. Februar 2026 in Königstein im Taunus wohnen und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (das sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wählen kann zudem nur derjenige, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt.
Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Ihre Unterlagen ab dem 02. Februar 2026 online, schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt der Stadt Königstein im Taunus beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 21.02.2026 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 21.02.2026 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Bürgerbüro (Wahlamt) unter der 06174/202 404.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Online
Ab dem 02. Februar 2026 ist eine Online-Beantragung unter folgendem Link möglich:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6434005
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schriftlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Diesen Antrag bitte vollständig ausfüllen und versenden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus Königstein, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail an wahlen@koenigstein.de
und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
Persönliche Beantragung im Rathaus
Ab dem 02.02.2026 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus während der Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
