Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende