Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

    Sofern Eigentümer eines geschützten Baumes diesen fällen möchten, muss ein Antrag auf Beseitigung gestellt werden. Erst nachdem eine Genehmigung vorliegt, kann der geschützte Baum beseitigt werden. In der Regel muss eine Ersatzpflanzung erfolgen, in Einzelfällen ist auch eine Ausgleichszahlung möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein: 

    • Der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren.
    • Die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
    • Es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus.
  • Anträge / Formulare


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