Betriebshofs bereit für den Winter

135 Tonnen Salz und 40.000 Liter Salzlake sind eingelagert.

13 Mitarbeiter in zwei Schichten Schicht sorgen ab 5 Uhr morgens bis 22 Uhr oder je nach Bedarf auch länger, für freie Straßen.

 

Klare Priorisierung

Allerdings gibt es für die Räumung eine klare

Priorisierung: Die städtischen Hauptverkehrsstraßen sind zuerst dran.

Steffen Haas, Teamleiter im Winterdienst, sagt: „Straßen, die in die Stadt herein- und rausführen, werden zuerst geräumt. Ab 5 Uhr bis 7.30 Uhr.“ Das sind die Hauptstraßen und Durchgangsstraßen innerhalb der Stadt und in den Stadtteilen.

Erst danach ab 7.30 Uhr werden Wohn- und Nebenstraßen geräumt. Je nach Wetterlage, kann es länger dauern, bis diese vom Schnee befreit werden. Haas: „Darauf müssen sich die Anliegenden einstellen und für den Weg zur Arbeit mehr Zeit und Verzögerungen einplanen.“

Am Wochenende werden ausschließlich die Hauptstraßen frei gehalten, die übrigen Straßen werden dann erst wieder ab montags bedient.  Der Betriebshof ist unter der Woche im Einsatz, damit der Berufsverkehr freie Straßen hat und sorgt am Wochenende nur für die Fahrt auf den Hauptstraßen.

Für die Bundesstraßen B8 und B455 ist Hessen mobil zuständig.

 

Die Handkolonnen des Betriebshofs priorisiert die Ausfahrten der Polizei und Feuerwehren, denn die müssen immer passierbar sein. Zusätzlich wird per Hand zum Beispiel am Kapuzinerplatz, am Kurbad und an Ampelübergängen gearbeitet. Betriebshof Chef Thorsten Vlegels: „Auf unserem Kopfsteinpflaster kann trotz Winterdienst immer noch gefährlich glatt sein. Da muss jeder Vorsicht walten lassen.“

 

Räumen ist Bürgerpflicht

 

Räumen ist auch Bürgerpflicht: Die Gehwege vor den Grundstücken müssen von den Anliegenden geräumt werden.

Ganz wichtig: Beim Räumen der Gehwege muss der Schnee an den Fahrbahnrand geschaufelt werden und nicht auf die Fahrbahn.

In der Straßenreinigungssatzung auf der städtischen Homepage kann jeder nachlesen, welche Pflichten bei Schnee und Glätte Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer, bzw. die Anliegenden, haben.

Dazu gehört: Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

Bei Schneefall müssen die Gehwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite geräumt werden, dass Fußgänger sie sicher nutzen können. In der Regel gilt eine Räumbreite von mindestens 1,25 Metern.
In der Fußgängerzone und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,5 m entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten.

Und noch eine große Bitte der Männer vom Winterdienst: „Bitte die Straßen nicht zuparken. Wir kommen sonst mit den Räumfahrzeugen einfach nicht durch und der Schnee bleibt leiben. Die Schaufeln haben einen Spannbreite von über 3 Metern.“

Als Streumaterial sind für Privatpersonen vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Notwendigkeit zur Beseitigung von Eisglätte in geringen Mengen verwendet werden.