Kommunalwahl am 15.03.2026

Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026

Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzettel vorab an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.

Damit sich jeder rechtzeitig vor der Wahl informieren kann, sind ab dem 2. Februar 2026 Musterstimmzettel

 https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/verwaltung-politik/wahlen/kommunalwahl/musterstimmzettel/musterstimmzettel/

für die Wahlen zum Kreistag, zur Stadtverordnetenwahl und zu den Ortsbeiräten sowie der Ausländerbeiratswahl online auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter www.koenigstein.de einsehbar und zudem an der Zentrale des Rathauses erhältlich. Die Stimmzettel entsprechen in Text, Größe und Farbe den Originalstimmzetteln für die Kommunalwahl.

Wahlberechtigt sind Personen,

  • die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder die Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
  • und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 15. März 2008 oder früher geboren),
  • seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Königstein im Taunus haben, also spätestens seit dem 1. Februar 2026 in Königstein im Taunus wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (das sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).

Wählen kann zudem nur derjenige, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt.

Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Ihre Unterlagen ab dem 02. Februar 2026 online, schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt der Stadt Königstein im Taunus beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis zum 21.02.2026 zugegangen sein. Sollte diese bis zum 21.02.2026 nicht zugestellt worden sein, bitte schnellstmöglich an das Bürgerbüro (Wahlamt) unter der 06174/202 404 wenden.

Auf dieser Wahlbenachrichtigung findet man auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.

Online:

Ab dem 02. Februar 2026 ist eine Online-Beantragung auf der Homepage der Stadt möglich:

Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Schriftlich:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Diesen Antrag bitte vollständig ausfüllen und versenden oder persönlich in den Briefkasten werfen.

Anschrift: Rathaus Königstein, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus

E-Mail:

Bitte formlos einen Antrag per E-Mail an wahlen@koenigstein.de senden.

Darin muss der Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden.

Persönliche Beantragung im Rathaus:

Ab dem 02.02.2026 kann man den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus während der Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass die Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.