Der Stadt Königstein wurde jetzt von zwei übergeordneten Behörden auferlegt zwei in Königstein getroffene Maßnahmen zu ändern. Schenk-Motzko: „Auslöser waren Bürgerbeschwerden beim Landrat des Hochtaunuskreises und dem Regierungspräsidium. In der Folge überprüften die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie dem Regionalen Verkehrsdienst Hochtaunus die bestehenden Regelungen vor Ort.“
Zum einen handelt es sich um die Tempo-30 Regelung in der Falkensteiner Straße. Die Bürgermeisterin hatte hat sich ausdrücklich dafür eingesetzt, die bestehende durchgehende Tempo-30-Regelung in der Falkensteiner Straße beizubehalten. Laut Anweisung der übergeordneten Behörden ist die Stadt nun jedoch verpflichtet, die Regelung anzupassen, um einen rechtssicheren Zustand nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) herzustellen. Die Änderung erfolgt nicht aus politischen Erwägungen, sondern aufgrund bindender fachaufsichtlicher Vorgaben.
Hintergrund der Anpassung
Es wurde festgestellt, dass die bislang uneingeschränkte Tempo-30-Anordnung im Bereich des Taunusgymnasiums nicht verhältnismäßig ist. Zwar stellt die Falkensteiner Straße einen stark frequentierten Schulweg dar, jedoch fehlte bislang sowohl der eindeutige Hinweis auf den Schulweg als auch eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf die tatsächlichen Unterrichtszeiten.
Schulweg rechtlich anerkannt – aber zeitlich zu begrenzen
Die beteiligten Behörden bestätigen ausdrücklich die besondere Bedeutung der Falkensteiner Straße als hochfrequentierten Schulweg. Das Taunusgymnasium Königstein ist mit über 1.000 Schülerinnen und Schülern die größte weiterführende Schule der Stadt und wird auch über das Stadtgebiet hinaus besucht. Die Falkensteiner Straße bündelt den Fuß- und Radverkehr zwischen Wohngebieten, Stadtmitte und Schule und ist im Schulwegeplan als empfohlene Route festgelegt.
Rechtlich zulässig ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Schulwegsicherung jedoch nur dann, wenn sie zeitlich auf die Unterrichtszeiten begrenzt ist. Da an Wochenenden kein Unterricht stattfindet, darf Tempo 30 nicht dauerhaft gelten.
Die Unterrichtszeiten des Taunusgymnasiums liegen montags bis freitags zwischen 7:35 Uhr und 16:35 Uhr. An diesen Zeiten orientiert sich die neue Anordnung.
Konkret geplante Änderungen
Die bestehenden Tempo-30-Schilder werden künftig ergänzt durch ein Zusatzzeichen mit zeitlicher Beschränkung von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr und durch das Zusatzzeichen mit dem Hinweis „Schulweg“.
Diese Kombination soll insbesondere ortsfremden Verkehrsteilnehmern verdeutlichen, warum die Geschwindigkeitsreduzierung notwendig ist, da das Taunusgymnasium von der Straße aus nicht unmittelbar sichtbar ist.
Rechtliche Verpflichtung ohne Handlungsspielraum
Schenk-Motzko: „Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises hat abschließend klargestellt, dass die Beibehaltung der bisherigen Regelung gegen geltendes Recht verstoßen würde. Die zeitliche Eingrenzung der Tempo-30-Zone ist daher für mich und die Verwaltung vorgeschrieben, um einen StVO-konformen Zustand herzustellen.“
Die Stadt Königstein setzt die Anpassung entsprechend der Vorgaben um – mit dem Ziel, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler weiterhin zu gewährleisten und zugleich den rechtlichen Anforderungen vollständig zu entsprechen.
Am Wäldchen/Am Wickenstück - Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich werden markiert
Der zweite Punkt, den die übergeordneten Behörden vorschreiben, ist die Parksituation im Wohngebiet „Am Wäldchen/Am Wickenstück“. Die Bürgermeisterin: „Künftig werden die dort zulässigen Parkflächen eindeutig sichtbar markiert. Die Kennzeichnung erfolgt durch Markierungsknopfreihen entsprechend eines festgelegten Plans. Außerhalb dieser markierten Flächen ist das Parken – wie es die StVO im verkehrsberuhigten Bereich vorsieht – nicht erlaubt.“
Hintergrund der Maßnahme
Nach mehrfacher Prüfung bestätigten die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises und das Regierungspräsidium, dass der verkehrsberuhigte Bereich grundsätzlich sachgerecht ist, jedoch klar gekennzeichnete Parkflächen zwingend erforderlich sind, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Die Maßnahme diene vor allem der Sicherheit von Fußgängern und Kindern, da verkehrsberuhigte Bereiche als gemeinsame Verkehrsflächen ohne Gehwege gestaltet sind.
Die Stadt setzt jetzt die verbindlichen rechtlichen Vorgaben zeitnah um.
Bürgermeisterin Schenk-Motzko informiert öffentlich über die Themen in Falkenstein und Schneidhain. Die entsprechenden Themen werden dazu in den jeweiligen kommenden Ortsbeiratssitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.
