Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko hatte sich dafür eingesetzt, die bislang durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung beizubehalten. Nach verbindlicher Weisung der Fachaufsicht ist die Kommune jedoch verpflichtet, die Regelung anzupassen, um einen rechtssicheren Zustand herzustellen. „Die Beibehaltung der bisherigen Regelung würde gegen geltendes Recht verstoßen“, erklärte die Bürgermeisterin. Die Änderung erfolge daher nicht aus politischen Erwägungen, sondern aufgrund bindender Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
Hintergrund der Anpassung
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die bislang uneingeschränkte Tempo-30-Anordnung im Bereich des Taunusgymnasium Königstein formal nicht verhältnismäßig ausgestaltet war. Zwar gilt die Falkensteiner Straße seit Jahren als stark frequentierter Schulweg, jedoch fehlten bislang sowohl ein eindeutiger Hinweis auf diese Funktion als auch eine zeitliche Begrenzung auf die tatsächlichen Unterrichtszeiten.
Die Unterrichtszeiten liegen montags bis freitags zwischen 7:35 Uhr und 16:35 Uhr. An diesen Rahmen wurde die neue Beschilderung angepasst.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, die angepassten Zeiten zu beachten und insbesondere während der Schulzeiten erhöhte Rücksicht walten zu lassen.
