Darum geht die EU jetzt verstärkt dagegen vor und hat eine neue Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Bioabfallverordnung (BioAbfV) novelliert. Künftig gelten dann laut Umweltministerium folgende Regeln für den Biomüll:
- Der Anteil an Fremdstoffen (Glas, Metall, Plastik) in der Biotonne darf maximal 3 % betragen.
- Kunststoffe dürfen maximal 1 % des Bioabfalls ausmachen.
- Falls der angelieferte Biomüll insgesamt zu viele Fremdstoffe enthält, kann die Deponie Brandholz die Annahme verweigern.
Werden nicht sortenreine Bioabfälle festgestellt, wird die Tonne nicht über die normale Bioabfallentsorgung geleert. Des Weiteren wird eine Strafgebühr für die Sonderleerung der Biotonnen erhoben (25,00 EUR bei 120 l Biomüllbehältern / 50,00 EUR bei 240 l Biomüllbehältern). Zusätzlich kann noch ein Bußgeld auferlegt werden.
Sollte erst bei Anlieferung im Deponiepark Brandholz festgestellt werden, dass die gesammelten Bioabfälle einen zu hohen Fremdstoffanteil aufweisen, müssen diese Störstoffe durch visuelle Beurteilung festgestellt und unter großem technischem Aufwand entfernt werden. Die dadurch entstehenden, Mehrkosten, sind über die Müllgebühren zu finanzieren. Dies hätte ggf. einen weiteren Anstieg der Müllgebühren zur Folge.
Daher richtet sich unser Appell an alle Haushalte:
Vermeiden Sie bitte die Entsorgung von Fremdstoffen in der Biotonne, denn nur eine sortenreine Entsorgung in der Tonne trägt entscheidend zur hochwertigen Verwertung der angelieferten Bioabfälle bei und schont zudem die Umwelt! Des Weiteren bitten wir Sie, für die Entsorgung der Bioabfälle ausschließlich Biomüllbeutel aus Papier, welche Sie bei der Kur- und Stadtinformation kostenfrei abholen können, zu nutzen.