Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens „Mühlgartenweg 2 wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 01.12.2025 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 02.01.2026 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Die Geldleistungen sind fällig.
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Raum 26, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Belehrung über den Rechtsbehelf:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus Gemeinde als Umlegungsstelle, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Raum 26, Widerspruch erhoben werden.
Königstein im Taunus, den 05.01.2026
DER MAGISTRAT
Pöschl, Erster Stadtrat