Diese Auskunft umfasst gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Parteien dürfen diese Daten nur für die Wahlwerbung nutzen und müssen diese Daten spätestens einen Monat nach der Wahl wieder löschen oder vernichten.
Nach § 50 Absatz 5 i.V.m § 50 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz können Betroffene der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Der Widerspruch kann formlos ohne Angaben von Gründen an den Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Bürgerbüro, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus gerichtet werden. Alternativ kann die Beantragung der Sperre über unsere Homepage www.koenigstein.de oder per persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen. Die Sperre gilt bis zu ihrem Widerruf. Für Rückfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro telefonisch unter 06174/202 404 oder per E-Mail an buergerbuero@koenigstein.de in Verbindung.
Königstein im Taunus, 08.09.2025
gez. Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin