Schließung  der Feld- und Wiesenflächen Mai bis September

Die Nutzung der Flur darf nur auf Wegen/Straßen erfolgen (§§ 5,11 Feld- und Forst­schutzgesetz, § 303 Strafgesetzbuch, § 7 Hess. Naturschutzgesetz). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Nach § 23 Hess. Jagdgesetz ist es verboten, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen, insbesondere wenn sie außer Reichweite des Besitzers sind.

Die Schließung der Feld- und Wiesenflächen  dient dem Schutz der Felder und Wiesen und der dortigen Ernte. Insbesondere  Hundekot macht das geerntete Heu für die Tier­fütterung unbrauchbar.

Durch das Betreten der landwirtschaftlichen Fläche entstehen zudem Schäden am Ern­tegut. Daher sind diese Einwirkungen ab Mai bis zum Abschluss  der letzten Ernte im Jahr durch die entsprechende Verfügung untersagt.

Wir weisen insbesondere  die Hundehalter auf die Schließung der Wiesen- und Feldflä­chen hin und appellieren,  keine Steine oder Stöcke in diese Flächen zu werfen, da bei den Mäharbeiten die hochwertigen landwirtschaftlichen Maschinen beschädigt werden können. Zum Schutze des Jungwildbestandes - insbesondere  auch der Rehkitze - so­wie der Bodenbrüter ist es ferner verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Es ist nicht erlaubt, Wild zu beunruhigen  aufzusuchen oder diesem nachzustellen  oder diesem ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
(§ 1 Bundesjagdgesetz, § 1 Tierschutzgesetz)

Erfreulicherweise  werden die Hundekot-Tüten von den Hundehaltern gut angenommen. Leider werden diese Tüten oftmals nach Gebrauch nicht ordnungsgemäß in den Abfall­eimern entsorgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche  mit einem Bußgeld in Höhe von 30,00 EUR geahndet werden kann. (Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Königstein) Störende Eingriffe in das Eigentum an landwirtschaftlich genutzten Flächen sind zu un­terlassen. (§§ 823,1004 Bürgerliches Gesetzbuch)

Wir bitten um entsprechende Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre

Unterstützung für ein gutes Miteinander.

Der Magistrat
Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin