Öffentliche Bekanntmachung

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022; Entlastung des Magistrats

Unter Hinweis auf den Beschluss des Magistrats zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 vom
10.07.2023 wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den nach Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises angepassten Jahresabschluss wie folgt zu
beschließen:

1) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den
Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen.

2) Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss zum 31,12.2022 und erteilt dem
Magistrat die Entlastung.

3) Der ordentliche Überschuss in Höhe von 20.761.202,97 EUR und der außerordentliche
Überschuss in Höhe von 3.743.488,46 EUR werden im Jahresabschluss 2023 auf
vorgetragen und im Jahresabschluss 2024 der ordentlichen und außerordentlichen Rücklage
zugeführt.

4) Die Prüfungshinweise, Prüfungsempfehlungen und Prüfungsbeanstandungen werden
gemäß Stellungnahme der Verwaltung in den folgenden Jahresabschlüssen umgesetzt bzw.
korrigiert.

5) Die Empfehlung Nr. 1 wird im Sinne des Bürokratieabbaus nicht befolgt. Entsprechende
Mitteilungen erhalten die Fachbereichsleitungen vor Beginn des Haushaltsjahres.

Auslegung

Der Jahresabschluss 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 29.09.2025.bis 09.10.2025 im Rathaus,
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 104 öffentlich aus. Es besteht die Möglichkeit,
sich gegen Kostenerstattung Ausdrucke fertigen zu lassen. Der Jahresabschluss kann ebenfalls auf
der städtischen Homepage eingesehen werden.

Für die Einsichtnahme vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung innerhalb der Dienststunden
unter den Rufnummern 06174/202-232 zwingend erforderlich,

Königstein im Taunus, 22.09.2025

Der Magistrat
Beatrice Schenk-Motzko,
Bürgermeisterin