Öffentliche Bekanntmachung

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021; Entlastung des Magistrats

Unter Hinweis auf den Beschluss des Magistrats zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 vom
23.05.2022 wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den nach Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises angepassten Jahresabschluss wie folgt zu
beschließen:

1) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den
Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.

2) Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 und erteilt dem
Magistrat die Entlastung.

3) Der ordentliche Fehlbetrag in Höhe von 3.415.162,44 EUR wird mit dem außerordentlichen
Überschuss in Höhe von 7.036.614,10 EUR verrechnet. Die verbleibende Summe in Höhe
von 3.621.451,66 EUR wird im Jahresabschluss 2022 vorgetragen und im Jahresabschluss
2023 der außerordentlichen Gewinnrücklage zugeführt.

4) Die Prüfungshinweise, Prüfungsempfehlungen und Prüfungsbeanstandungen werden
gemäß Stellungnahme der Verwaltung in den folgenden Jahresabschlüssen umgesetzt bzw.
korrigiert.

5) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis davon, dass gemäß Hinweis Nr.17 die
Kreditaufnahme zukünftig durch den Magistrat erfolgt.

6) Gemäß Empfehlung Nr. 1 wird zukünftig im Rechenschaftsbericht eine Wertgrenze
festgesetzt, ab welcher Abweichungen zu erläutern sind.

Auslegung

Der Jahresabschluss 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 29.09.2025.bis 09.10.2025 im Rathaus,
Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 104 öffentlich aus. Es besteht die Möglichkeit,
sich gegen Kostenerstattung Ausdrucke fertigen zu lassen. Der Jahresabschluss kann ebenfalls auf
der städtischen Homepage eingesehen werden.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung innerhalb der Dienststunden unter
den Rufnummern 06174/202-232 zwingend erforderlich.

Königstein Im Taunus, 22.09.2025 

Der Magistrat
Beatrice Schenk-Motzko,
Bürgermeisterin