Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Flurstücke:
Gemarkung Königstein, Flur 19
1/1, 3/2, 3/3, 5/1, 6/1, 11/3, 11/12, 11/16, 11/17, 14/1, 15/2, 17/13, 17/19, 17/25, 17/26, 17/27, 17/28, 17/29, 17/30, 17/31, 17/37, 17/38, 17/39, 17/40, 17/41, 17/42, 17/43, 17/44, 17/45, 17/46, 17/49, 17/50, 17/51, 17/52, 17/53, 18/12, 18/13, 18/14, 18/15, 18/16, 19/1, 50/1
Gemarkung Königstein, Flur 21,
30/2, 30/4, 30/5, 30/6, 30/8, 34/1, 34/2, 35/4, 37/4, 37/6, 37/7, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 40/2, 49/4, 40/6, 40/8, 40/9, 40/10, 40/11, 42/5, 42/6, 42/7, 42/8, 42/9, 42/10, 43/2, 43/4, 43/5, 43/6, 45/2, 45/5, 45/7, 45/8, 47, 49/1, 51/1, 51/2, 51/7, 51/8, 51/9, 51/10, 51/11, 51/12, 51/13, 51/16, 51/17, 51/18, 51/21, 51/22, 51/23, 51/24, 83/49, 85/49, 95/51
Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.
Um der besonderen städtebaulichen Lage und Bedeutung dieses Gebietes mit seinen Grünflächen, Rechnung zu tragen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung von Art und insbesondere Maße der baulichen Nutzung erforderlich
Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung geschaffen sowie der bestehende Gebietscharakter mit seinem hohen Durchgrünungsanteil gesichert werden. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO sowie ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Klinik“ sowie die Sicherung der bestehenden Erschließung und Grünflächen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebietes 5816-309 „Rombachtal und Auf dem Bangert bei Königstein“ werden in der Zeit vom
Montag, 07.10.2024 bis Freitag, 15.11.2024 (einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne in Aufstellung (https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung/ K80 „Südlich des Ölmühlweges“) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden
montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann.
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@koenigstein.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Königstein im Taunus, den 24.09.2024
Der Magistrat
Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin