Zum 01.01.2005 hat die Stadt Königstein das Abwassergebührensplitting
eingeführt. Dies ist ein System zur getrennten Berücksichtigung von
Niederschlags- und Schmutzwasser bei der Erhebung der Abwassergebühren.
Träger
von Abwasserentsorgungseinrichtungen sind gemäß des länderspezifischen
Kommunalabgabengesetzes (KAG) verpflichtet, die Kosten zur
Abwasserbeseitigung durch Entgelte (i.d.R. Abwassergebühren) zu decken.
Die Gebührenhöhe wird dabei wesentlich durch den Gebührenmaßstab
bestimmt.
Der Frischwasserverbrauch als
Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Abwassergebührenberechnung beruht auf der
Annahme, dass eine ungefähr gleichbleibende Relation zwischen der vom
Grundstück abgeleiteten Schmutzwassermenge und der Regenwassermenge
besteht. Dieses Verhältnis kann jedoch gestört sein, wenn es eine
intensivere Ableitung von Regenwasser in Kerngebieten sowie in Gewerbe-
und Industriegebieten gibt. Hier werden erstmals alle versiegelten
Flächen erfasst und zu den Abwasserkosten mit herangezogen.
Formular für die Mitteilung von neuen oder geänderten Flächen. [PDF]