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Leistungsbeschreibung
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.
Zuständige Stelle
Ortsgericht Königstein I (Kernstadt)
Ortsgerichtsvorsteher
Herrn Ferdinand Haub
Telefon (0 61 74) 21 21 3
Sprechzeiten
Jeden Monatg von 16:30 Uhr bis 17:30 im Rathaus Königstein, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus im Zimmer 28
Ortsgericht Königstein II (Falkenstein)
Ortsgerichtsvorsteher
Herrn Karl-Erich Giese
Telefon (0 61 74) 39 16
Handy (01 72) 69 37 082
Sprechzeiten
Im Rathaus Falkenstein Montags und Freitags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ortsgericht Königstein III (Mammolshain)
Ortsgerichtsvorsteher
Herrn Bernd Heckenmüller
Telefon (0 61 73) 45 31
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 19:00 bis 20:00 Uhr. Sonstige Termine nach Vereinbarung
Ortsgericht Königstein IV (Schneidhain)
OrtsgerichtsvorsteherinFrau Freia Pfeil
Telefon (0 61 74) 24 86 15
Welche Gebühren fallen an?
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
siehe auch:
- (Hessisches Ministerium der Justiz) Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)