- das bekannte Dokument, das drei Jahre gültig ist (Grundlage ist ein Abkommen von 1968) und
- ein
weiteres Dokument, das nur ein Jahr gültig ist (Grundlage ist ein Abkommen von
1926).
Die
meisten ausländischen Staaten gehören dem Abkommen von 1968 an und akzeptieren
den schon bekannten Internationalen Führerschein. Diesem Abkommen sind aber
nicht alle Staaten beigetreten. Einige Länder, die nur das Abkommen aus 1926
ratifiziert haben, akzeptieren nur den Internationalen Führerschein mit
einjähriger Laufzeit. Es handelt sich hierbei um folgende Länder:
- Ägypten
-
Argentinien
-
Chile
-
Indien
-
Libanon
-
Mexiko
-
Peru
-
Sri Lanka
-
Syrien
-
Thailand
-
Türkei
Es
wird empfohlen, sich vor jeder Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes über
die aktuellen Einreisebestimmungen/Führerscheinhinweise des jeweiligen Landes
zu informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/uebersicht-navi
Zur Beantragung des Internationalen Führerscheines im Bürgerbüro Königstein wird der EU-Kartenführerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild, der Personalausweis/Nationalpass und für Nicht-EU-Bürger der elektronischen Aufenthaltstitel benötigt. Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Gebühr beträgt 14,30 Euro.