Am Donnerstag,
17. Mai, erfolgt die Sperrmüllsammlung in Falkenstein und Mammolshain. Am
Freitag, 18. Mai, wird der Sperrmüll in Schneidhain und im Johanniswald
eingesammelt. Am Mittwoch, 23. Mai, findet die Sperrgutsammlung in allen
Bezirken der Kernstadt Königsteins (Bezirk 1, 1a und 2) statt.
Die
Stadtverwaltung bittet, folgendes zu beachten:
Zum Sperrmüll
gehören
- Hausrat und Haushaltsgegenstände (max. 5 m³), die aufgrund ihrer Größe nicht in die Hausmüllgefäße hineinpassen, wie Möbelstücke, Matratzen und ähnliches. Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,20 m x 1,50 m x 2,50 m nicht überschreiten.
- Althölzer und Altmetalle werden ebenfalls
mitgenommen. Alt-metalle und Altholz können mit dem restlichen Sperrmüll
zusammen bereitgestellt werden, da der Sperrmüll zu einer
Sperrmüllsortieranlage gefahren wird und dort vor der Verbrennung verwertbare
Materialien wie Altmetalle und Altholz aussortiert werden.
Nicht
mitgenommen werden unter anderem:
- Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl, usw.).
- alle Teile, die in die Restmülltonne passen sowie blaue Säcke mit Kleinteilen wie Restmüll, Schuhe, anderen Kleinabfälle
- Gartenabfälle, die stattdessen zur gesonderten Straßenabfuhr oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können
- Styropor, das in den gelben Sack gehört bzw. ebenfalls auf dem Wertstoffhof abgegeben werden kann
- Altpapier und Kartonagen, die in die Altpapiertonne sowie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können
- Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken u. ä., die beim Glaser abgegeben werden können.
- Altreifen, die ohne Felgen gegen eine Gebühr von
5 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof abgegeben oder auch mit Felgen über
Reifenhändler entsorgt werden können
Das von der
Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen
Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen
ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern
wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Der tagelange
Anblick von Müllbergen ist kein schönes Erscheinungsbild für eine Kurstadt.
Deshalb darf der Sperrmüll erst einen Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtag
bereitgestellt werden.
Zudem muss der
Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu
benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen
nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße -
sofern dies erforderlich ist - von den reinigungspflichtigen Anliegern
kurzfristig gereinigt werden.