Er
kommt vorwiegend an Stiel- und Traubeneichen sowie an der Amerikanischen
Roteiche vor. Das Landratsamt Hochtaunuskreis hat zur Problematik eine Information
herausgegeben.
Die
unscheinbaren Nachtfalter, die zur Familie der Schmetterlinge gehören, legen
ihre Eier im oberen Kronenbereich der Eichen ab. Je nach Witterung schlüpfen
die Raupen zwischen April und Mai. Die Jungraupen bilden Sammelplätze aus
zusammengesponnenen Blättern und Zweigen, die sie tagsüber zur Häutung
aufsuchen. Abend begeben sie sich in langen (Prozessionen) Reihen zur
Nahrungssuche. Die Gefahr ist während der Fraßzeit der Raupen am größten.
Gesundheitliche Risiken
Eine
gesundheitliche Gefährdung für den Menschen geht von den sehr feinen Haaren
aus, die dem Eichenprozessionsspinner ab dem 3. Larvenstadium wachsen. Diese
Brennhaare können sehr leicht abbrechen, sind mit Widerhaken versehen und
enthalten als Nesselgift Thaumetopein. Bei ungünstiger Witterung können die
Haare über weite Strecken getragen werden. Auch alte Gespinstnester an Bäumen
und am Boden stellen eine anhaltende Gefährdung dar.
Unmittelbar
nach dem Hautkontakt entwickelt sich ein sehr unangenehmer Juckreiz, dem ein
Ausschlag folgt. Neben einer Hautentzündung können Quaddeln oder anhaltender
Knötchen auftreten, die an Reaktionen auf Insektenstiche erinnern. Bei
Kontamination der Augen kommt es zu Augenreizungen, beim Einatmen der feinen
Haare kommt es zu Reizungen der Mund- und Nasenschleimhaut, die zu Bronchitis,
schmerzhaftem Husten und zu Atemnot führen kann. Begleitend können
Allgemeinsymptome wie Schwindel, Benommenheit und Fieber auftreten. Sollte es
nach einem Kontakt zu allergischen Symptomen kommen, sollte ein Arzt aufgesucht
werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit den
Raupenhaaren hinweisen.
Schutz und Gegenmaßnahmen
Die Städte und Gemeinden organisieren die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf öffentlichen Flächen. Bei Privatgrundstücken ist der jeweilige Eigentümer zuständig. Eine Bekämpfung muss in Erwägung gezogen werden in Gebieten, in denen Menschen durch die Gifthaare unmittelbar gefährdet sind und eine Absperrung des befallenen Gebietes nicht möglich ist.
Grundsätzlich soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nur von Fachleuten, also in der Regel Fachfirmen, durchgeführt werden. Sie haben ausreichend Erfahrungen, dies gilt auch für die Umsetzung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen. Zudem verfügen sie über die ggf. erforderlichen Genehmigungen und die Sachkunde für die Anwendung in Frage kommender Bekämpfungsmittel. Andere Personen gehen grundsätzlich bei Bekämpfungsmaßnahmen ein unnötig hohes Risiko ein.
Sollte
ein Nest im eigenen Garten entdeckt werden, ist Vorsicht geboten. Nester und
Raupen sollten keinesfalls berührt, Kleider gewechselt und eine Dusche genommen
werden. So lange Raupennester erkennbar sind, sollte auf Pflegemaßnahmen im
Garten verzichtet werden.
Fachfirmen zur Bekämpfung der
Eichenprozessionsspinner
Fa.
Schlaback
Taunusstraße
31
61440
Oberursel (Taunus)
Tel.
(0 61 71) 69 97 67
Fa.
Vogt & Sommer GmbH
In
den Schwarzwiesen 23
61440
Oberursel (Taunus)
Tel.
(0 61 71) 98 45 60
Fa.
Kleinlogel
Nieder
Ramstädter Straße 146
64285
Darmstadt
Tel.
(0 61 51) 44 65 8
Fa.
Tiefel
Kirchstraße
9
63150
Heusenstamm
Tel.:
(0 61 04) 92 35 92
Fa.
Weiss Hygiene – Service GmbH
Homburger
Landstraße 188
60435
Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 54 00 80 0
Foto: Karl-Ludwig Poggemann