Warnblinklicht

Was bedeutet Warnblinklicht an Bushaltestellen?

An einigen unserer Bushaltestellen in Königstein gilt seit einigen Jahren eine zusätzliche Verkehrsregel: Am Bus, der mit eingeschaltetem Warnblicklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das sind höchstens 7 km/h, vorbeigefahren werden. Ziel ist es, hiermit mehr Sicherheit für jüngere Schüler zu schaffen, die sich meist sehr unbedacht und impulsiv im Straßenverkehr bewegen.

Für den Autofahrer bedeutet diese Regelung:

  • Wenn ein noch fahrender Bus die Warnblinklichter betätigt, besteht für die Autofahrer hinter dem Bus striktes Überholverbot.
  • Bei stehenden Bussen an Haltestellen mit Warnblinklicht, gilt für die aus beiden Richtungen kommenden Pkws: Vorbeifahren nur mit Schritttempo.
  • Nur bei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen (vorhandene Mittelinsel), darf der Gegenverkehr in unveränderter Geschwindigkeit weiterfahren. Für den Verkehr hinter dem Bus gilt jedoch auch hier: Vorsichtiges Überholen nur mit Schritttempo.

Steht der Bus dagegen ohne Blinker oder nur mit dem rechten Blinker an der Haltestelle, darf man zwar weiterhin nur mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft vorbeifahren, jedoch spielen die 7 km/h dann keine Rolle mehr.

Diese besondere Regel der Schrittgeschwindigkeit gilt in Königstein konkret an den Bushaltestellen in der Frankfurter Straße / Ecke Thewaltstraße und im Ölmühlweg / Ecke Dr.-Kohnstamm-Weg. Der Straßenverlauf an der letzt genannten ist aufgrund der Erhöhung und Kurvenlage sehr unübersichtlich. Ein Zusatzschild verpflichtet die Busfahrer, die Warnblinkanlage ihrer Busse an diesen Haltestellen einzuschalten. Zum Schutz der vielen Kinder und der älteren Mitbürger in Königstein ermahnen wir alle Autofahrer, diese Regelung besonders gut beachten!

Ihr Ordnungsamt der Stadt Königstein im Taunus


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