Tempo 30 - Zone 30
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Kennen Sie den Unterschied dieser beider Regelungen? Falls nicht, soll er an dieser Stelle noch einmal erläutert werden:
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Das erste abgebildete Verkehrszeichen ist zweifelsfrei bekannt als Vorgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es wird insbesondere auf Haupt- und Durchgangsstraßen verwendet und gilt für die jeweilige Straße solange, bis es durch ein anderes Tempogebot oder durch ein Aufhebungszeichen beendet wird. In der Regel wird es nach jeder Straßeneinmündung wiederholt. |
Der Unterschied zu dieser herkömmlichen Regelung ist die Tempo 30-Zone. In einer solchen Zone gilt durchgehend die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie in der Regel auch die Vorfahrtsregelung "rechts vor links". |
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Erst durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Abb. 3) wird die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Dies erspart dem "Schilderwald" eine große Menge an Verkehrszeichen. Diese Zonen sind in der Regel in abgegrenzten Wohngebieten und Wohnnebenstraßen eingerichtet. Alle möglichen Zufahrten zu diesen Zonen sind mit einem Schild nach Abb. 2 versehen, alle Ausfahrten mit Schildern gemäß Abb. 3. |
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