|
Natürlich dort, wo es durch Schilder oder Markierungen gekennzeichnet ist; so z.B. an Halteverbotszeichen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, auf Sperrflächen oder sogen. Zickzack-Markierungen.
Aber auch ohne offensichtliche Beschilderung ist nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§ 12, StVO) das Halten und das Parken verboten:
- an engen Straßenstellen, wenn weniger als 3 m Fahrbahnrestbreite verbleibt; dies gilt auch in einem Wendehammer,
- an unübersichtlichen Straßenstellen, wenn die überschaubare Straßenstrecke kleiner ist, als der benötigte Anhalteweg für vorbeifahrende Fahrzeuge,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,
- auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,
- auf Bahnübergängen sowie bis zu 5 m davor,
- im Bereich von Fahrbahnbegrenzungen (durchgezogene Mittellinie) oder Rich-tungspfeilen auf der Fahrbahn,
- bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen, „Stop-Schild“ oder dem Zeichen „Vorfahrt gewähren!“, wenn sie dadurch verdeckt werden,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
- an Taxiständen.
Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, beispielsweise das Parken auf der Fahrbahn entlang von Gehwegparkflächen,
- auf Gehwegen, sofern dies nicht ausdrücklich beschildert ist,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- bis zu je 15 m vor und hinter Bus-Haltestellenschildern,
- vor und hinter Andreaskreuzen (innerhalb einer Ortschaft bis zu je 5 m, außerhalb bis zu je 50 m),
- vor Bordsteinabsenkungen (Einfahrten, Übergänge für Rollstuhlfahrer),
- auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wo liegt der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Ein Fahrzeug hält, wenn es nicht länger als 3 Minuten steht und wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht verlässt. Sobald ein Fahrer sich nicht mehr in Reichweite befindet oder ein Gebäude betritt oder wenn das Fahrzeug länger als 3 Minuten steht, dann parkt es.
|