Wo darf grundsätzlich nicht gehalten und geparkt werden?

Natürlich dort, wo es durch Schilder oder Markierungen gekennzeichnet ist; so z.B. an Halteverbotszeichen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, auf Sperrflächen oder sogen. Zickzack-Markierungen.

Aber auch ohne offensichtliche Beschilderung ist nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§ 12, StVO) das Halten und das Parken verboten:

  • an engen Straßenstellen, wenn weniger als 3 m Fahrbahnrestbreite verbleibt; dies gilt auch in einem Wendehammer,
  • an unübersichtlichen Straßenstellen, wenn die überschaubare Straßenstrecke kleiner ist, als der benötigte Anhalteweg für vorbeifahrende Fahrzeuge,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,
  • auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,
  • auf Bahnübergängen sowie bis zu 5 m davor,
  • im Bereich von Fahrbahnbegrenzungen (durchgezogene Mittellinie) oder Rich-tungspfeilen auf der Fahrbahn,
  • bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen, „Stop-Schild“ oder dem Zeichen „Vorfahrt gewähren!“, wenn sie dadurch verdeckt werden,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
  • an Taxiständen.


Das Parken ist unzulässig

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, beispielsweise das Parken auf der Fahrbahn entlang von Gehwegparkflächen,
  • auf Gehwegen, sofern dies nicht ausdrücklich beschildert ist,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  • bis zu je 15 m vor und hinter Bus-Haltestellenschildern,
  • vor und hinter Andreaskreuzen (innerhalb einer Ortschaft bis zu je 5 m, außerhalb bis zu je 50 m),
  • vor Bordsteinabsenkungen (Einfahrten, Übergänge für Rollstuhlfahrer),
  • auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.


Wo liegt der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Ein Fahrzeug hält, wenn es nicht länger als 3 Minuten steht und wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht verlässt. Sobald ein Fahrer sich nicht mehr in Reichweite befindet oder ein Gebäude betritt oder wenn das Fahrzeug länger als 3 Minuten steht, dann parkt es.


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