Parken gegen die Fahrtrichtung ist ordnungswidrig
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An Straßen darf in der Regel nur in Fahrtrichtung - also auf der rechten Seite - geparkt werden. So ist es in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Und das guten Gründen: Zum einen vermitteln Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr kommen. |

