Der richtige Umgang mit unserer Kulturlandschaft
Hinweistafeln klären auf
Immer wieder beklagen Landwirte, Jagdpächter und Naturschützer, dass in der Außengemarkung Königsteins und auch in anderen reizvollen Landschaftsräumen der Taunusregion eine Reihe Erholungssuchender, Spaziergänger oder sportlich Aktive wichtige Regeln zum Schutz dieser Landschaft nicht beachten.
Gerade in der vegetationsaktiven Frühjahrs- und Sommerzeit werden achtlos Wege verlassen und querfeldeingegangen, frische Einsaaten entsprechend beschädigt bzw. Wiesen heruntergetreten, Hunde nicht an der Leine geführt, Obst illegal geerntet, dabei Zweige abgerissen und Bäume beschädigt, Zigarettenkippen bzw. auch anderen Müll in die Landschaft geworfen, anstatt in die aufgestellten Papierkörbe, usw.
Wie man diesen Problemen wirkungsvoll begegnen kann, darüber machen sich die Betroffenen schon seit längerem Gedanken. Die Jagdgenossenschaft Königstein im Taunus hat im vergangenen Sommer zusammen mit Vertretern des Obst - und Gartenbauvereins e.V. Mammolshain, den Landwirten und der Stadt Königstein im Taunus eigens dazu eine Informationstafel entwickelt, die erst einmal aufklären helfen soll, bevor dagegen ordnungsrechtlich vorgegangen wird.
Denn der Schaden ist nicht unerheblich, der jährlich durch dieses unachtsame Verhalten einzelner Bürger entsteht, und es wird zunächst nicht Mutwilligkeit unterstellt sondern Unkenntnis, die sich u.a. auf geänderte Lebensverhältnisse zurückführen lässt. Der moderne Stadtmensch hat längst seine Wurzeln in der bäuerlichen Kultur eingebüßt. In der Regel ist ihm auch das Wissen um die Zusammenhänge der Kulturlandschaft abhanden gekommen, da es sein tagtägliches Leben nicht mehr bestimmt.
Was die Menschen dennoch wissen sollten, wenn sie die freie Landschaft betreten, ist u.a. auf diesen Info- Tafeln, die in Schneidhainer und Mammolshainer Gemarkung aufgestellt wurden, in ansprechender Weise formuliert worden:
Wiesen, Felder , Heckenraine,usw. - Elemente unserer Kulturlandschaft – stellen einerseits Ertragsflächen für die Landwirte und andererseits wertvolle Rückzugsräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt dar, beides Gründe, um diese Gebiete nicht unnötig zu stören und auf den Feldwegen zu bleiben.
Hunde an der Leine zu führen, vermeidet, dass das Wild aufgescheucht und gestresst wird. Auch das beliebte „Stöcke werfen“ auf Wiesen und Feldern kann im Zusammenhang mit der Pflege beim Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen Probleme verursachen.
Ganz generell sollte auch kein fremdes Obst geerntet werden, abgesehen davon, dass es sich dabei um Diebstahl handelt. Diese einmalige Landschaft der Obstbaumwiesen hätte ansonsten nicht mehr einen so anmutigen offenen Charakter, da in Zukunft alles zu umzäunen wäre!
Diese oben aufgeführten Regeln gelten insbesondere auch für die in den Gemarkungen Königsteins vorhandenen Schutzgebiete, den bestehenden Naturschutzgebieten und den gemeldeten FFH- Gebieten (Fauna –Flora-Habitatrichtlinie): Besucher dürfen ausschließlich nur die zugelassenen Wege betreten. Für Hundehalter gilt absoluter Leinenzwang. Pflanzen und Tiere dürfen in ihrem Lebensraum weder gestört noch entwendet werden. Diese und andere Regeln sind in den Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete enthalten.
Im Naturschutzgebiet „Oberes Reichenbachtal“ sind leider in der letzten Zeit in verstärktem Maße Spaziergänger aufgefallen, die diese Regeln nicht beachtet haben. Ein ganz besonderes Problem stellen dort ebenso die Mountainbiker dar, die die festen Wege verlassen und querfeldein biken und damit den Vegetationsbestand erheblich gefährden. Ganz generell gilt für diese Sportart die ausschließliche Benutzung der befestigten Wege!
Bürgermeister Helm und die oben genannten Interessensgruppen appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger Königsteins und Umgebung um Rücksichtnahme und Einsicht für die Belange der Kulturlandschaft und der wertvollen Schutzgebiete.
Regelverstöße müssten ansonsten wieder verstärkt geahndet werden. Die Rechtsgrundlage bietet das Hessische Feld- und Forstschutzgesetz (§§ 10 und 11 in der Fassung von 13.03.1975) und entsprechende Paragraphen im Hess. Naturschutzgesetz sowie der neuen Landschaftsschutzverordnung Osttaunus vom 30.08.2002 und die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.
(Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Stadt Königstein im Taunus Tel. 06174/ 202-274)
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