Rathausinfo
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehört zu den vordringlichen Aufgaben. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Für diese Zwecke stellt das Land Hessen Kostenzuschüsse bereit. Wer selbstgenutztes Wohneigentum behindertengerecht umbauen oder erweitern möchte, kann entsprechende Anträge stellen. Diese sind unter der Rubrik Bürgerservice - Planen und Bauen - abrufbar.
Für eine möglichst bedarfsgerechte Kontingentierung bittet die Landesregierung bis zum 31. März 2010 um Mitteilung über den Mittelbedarf. Interessenten sollten die Anträge daher rechtzeitg im Rathaus, Burgweg 5 - Stadtplanungsamt - einreichen.
(15.01.2010)
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