Aus dem Stadtarchiv Königstein:
60 Jahre Bundesrepublik Deutschland: Das Grundgesetz und Königstein
Am 23. Mai 1949 wurde in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz feierlich verabschiedet. Königstein im Taunus und die Entstehung des Grundgesetzes werden immer wieder in einem Atemzug genannt. „Hier wurde die Bundesrepublik geboren“ schrieb die Frankfurter Rundschau in einem Artikel am 5. August 1955. Welche Rolle spielte Königstein wirklich?
Die Entwicklung Deutschlands in den ersten Nachkriegsjahren
Das Potsdamer Abkommen teilte Deutschland 1945 in vier Besatzungszonen. Die drei Westzonen, von Amerikanern, Engländern und Franzosen besetzt, und die sowjetisch besetzte Ostzone entwickelten sich in der Folgezeit immer stärker auseinander. 1947 schlossen sich die amerikanische und die britische Besatzungszone zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet („Bizone“) zusammen. Die Währungsreform, die am 18. Juni 1948 in den Westzonen durchgeführt wurde, bedeutete das Ende der gemeinsamen Besatzungspolitik der vier Siegermächte.
Am 1. Juli 1948 erhielten die neun Ministerpräsidenten der westlichen Länder und die Bürgermeister der beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen von den drei Militärgouverneuren die so genannten Frankfurter Dokumente. Das erste Dokument ermächtigte die Ministerpräsidenten dazu, eine Versammlung einzuberufen. Ihre Aufgabe sollte sein, eine demokratische und föderalistische Verfassung auszuarbeiten. Das zweite Dokument befasste sich mit der geplanten Neugliederung der Länder, das dritte enthielt die Grundrisse eines Besatzungsstatuts.
Auf einer wichtigen Konferenz bei Koblenz entschloss man sich, das Provisorische der Staatsgründung zu betonen. Der Begriff „Verfassung“ sollte vermieden werden. Die Ministerpräsidenten einigten sich auf „Grundgesetz“. Im Sommer 1948 wurde der Parlamentarische Rat geschaffen, der sich aus 65 Abgeordneten aus den Länder zusammensetzte und seinen Sitz in Bonn hatte. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer. Im Februar waren die Arbeiten am Grundgesetz im Wesentlichen fertig.
Königstein als Tagungsort
Die bereits oben erwähnte Bizone bestand in ihrer Organisation aus den Verwaltungsämtern (Fachressorts), dem Wirtschaftsrat und dem aus den Vertretern der Länder zusammengesetzte Exekutivrat. Die bizonale Verwaltung war in Frankfurt untergebracht. Bei der Suche nach geeigneten Unterbringungs- und Konferenzmöglichkeiten musste man auch auf das Umland ausweichen. In Königstein wurde die ehemalige Villa Rothschild als Tagungsort ausgewählt.

Sie stand seit 1945 unter der Verwaltung des Landes Hessen, wurde jetzt in die Verwaltung und Bewirtschaftung der acht Länder des Vereinigten Wirtschaftsgebietes überführt und als Tagungsstätte und Gästehaus hergerichtet. In der Villa, die jetzt als „Haus der Länder“ bezeichnet wurde, fanden wichtige Konferenzen der Finanz- und Wirtschaftsminister der Länder, Tagungen verschiedener Ausschüsse, sowie Treffen von Wirtschaftswissenschaftlern und Wirtschaftsjournalisten statt. In Königstein entstand auch die so genannte „Königsteiner Erklärung“ vom 1. April 1948, die wesentliche Empfehlungen zur Einführung der Marktwirtschaft enthält.
Die Königsteiner Konferenz am 24. März 1949
In den Nachkriegsjahren fanden viele Tagungen an verschiedenen Orten in Deutschland statt, so auf der Insel Herrenchiemsee, bei Koblenz und in Königstein im Taunus. Eine Konferenz in Königstein ging jedoch ganz besonders in die Geschichte ein: Es handelte sich hierbei um die Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. März 1949. Unter Vorsitz des hessischen Ministerpräsidenten Stock trafen sich die westdeutschen Ministerpräsidenten im Haus der Länder. Damals steckten die Beratungen zum Grundgesetz gerade in einer schwierigen Phase.
Die drei Militärgouverneure hatten am 2. März ihre Einwände in einem Memorandum zum im Februar fertig gestellten Entwurf des Grundgesetzes überreicht, gleichzeitig einer Stellungnahme zum Wahlgesetz. Unter anderem richteten sich die Einwände gegen die vorgesehene Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Die Beratungen des Parlamentarischen Rates steckten somit in einer schwierigen Phase. Bereits am 11. März hatte deshalb Senatspräsident Kaisen (Bremen) um die Einberufung einer Ministerpräsidentenkonferenz gebeten. Am 23. März 1949 fand in Königstein eine Vorbesprechung statt.
Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. März 1949 wurden in drei einmütigen Resolutionen verfasst:
1)
Die Ministerpräsidenten forderten die Militärgouverneure auf, den bereits am 11. Oktober 1948 abgegebenen Antrag wegen einer Volksabstimmung über die Abgrenzung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zuzustimmen.
2)
Die elf Ministerpräsidenten bekannten sich einmütig zu der Auffassung, ein einheitliches Wahlgesetz für das ganze Bundesgebiet für den Volkstag (Bundestag) zu schaffen und appellierten an den Parlamentarischen Rat, ein Wahlgesetz mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit zu verabschieden.
3)
Die Ministerpräsidenten empfahlen dem Parlamentarischen Rat in Bonn einmütig, die stockenden Verhandlungen zum Grundgesetz zu einem schnellen Abschluss zu bringen.
Dies war das wichtige Ergebnis der Konferenz in Bezug auf die Entstehung des Grundgesetzes. Die Neue Zeitung schrieb am 26. März 1949 unter der Überschrift „Länderchefs gegen Abbruch in Bonn“, dass diese Empfehlung, die Beratungen zum Abschluss zu bringen, als Rückenstärkung für die Haltung der Ratsmitglieder gegenüber den Einwänden der Militärregierung gedacht sei. Damit sollten alle Tendenzen abgewiesen werden, die darauf zielten, die Beratungen „angesichts der sich versteifenden Lage ganz abzubrechen.“
Die einmütige Haltung der Ministerpräsidenten zeigte Erfolg. Am 25. April 1949 konnten schließlich in Frankfurt alle offenen Fragen in einem Treffen zwischen dem Parlamentarischen Rat und den Militärgouverneuren geklärt werden.
Das Grundgesetz
Die Arbeit der „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes wurde dadurch geprägt, die Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden. So erfuhr die Stellung des Staatsoberhauptes (Bundespräsident) eine Entmachtung, diejenige des Kanzlers wurde hingegen gestärkt. Die Grundrechte wurden an den Anfang des Grundgesetzes gestellt. In der Präambel wie auch im letzten Artikel des Grundgesetzes stehen Bekenntnisse zur Wahrung der staatlichen Kontinuität wie zur Wiedervereinigung Deutschlands.
Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht. Am 12. Mai 1949 genehmigten die Militärgouverneure das Grundgesetz unter Vorbehalten, doch ohne Textänderung. Am 23. Mai 1949 erfolgte die Verabschiedung des Grundgesetzes in der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates. Es trat am folgenden Tag mit dem Erscheinen im ersten Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die ersten Bundestagswahlen waren am 14. August 1949, Bundestag und Bundesrat konstituierten sich am 7. September.
Noch im September wurden Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten und Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler gewählt. Nach Auflösung der Militärrregierungen ging die Regierungsgewalt auf den neuen Staat – die Bundesrepublik Deutschland – über.
Wie sich die Entscheidung für Bonn als Hauptstadt auf das „Haus der Länder“ auswirkte ...
Einer der letzten Beschlüsse des Parlamentarischen Rates am 10. Mai 1949 war die Festlegung von Bonn als vorläufige Bundeshauptstadt. Am 3. November fiel dann die endgültige Entscheidung zugunsten Bonns. Somit wurden in Folge wichtige Regierungs- und Verwaltungsstellen von Frankfurt nach Bonn verlegt. „Schloss Bad Homburg als Dienstsitz des Bundespräsidenten und der Präsidialkanzlei, Haus der Länder als Empfangsgebäude des Bundesrats...“ vermutete die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Falle der Entscheidung für Frankfurt als Hauptstadt in einem Rückblick am 8. Januar 1965.
In Königstein fanden weiterhin wichtige Konferenzen statt. Wichtige Politiker und Wirtschaftsfachleute tagten hier, auch der damalige Bundespräsident Theodor Heuss logierte im Haus der Länder. Bundeskanzler Konrad Adenauer kam öfters nach Königstein und traf sich auch mit Bürgermeister Hubert Fassbender. Das „Haus der Länder“ wurde natürlich nicht Empfangsgebäude des Bundesrates, sondern in ein Hotel umgewandelt und bereits 1954 geschlossen.
Die Villa und das Parkgelände wurde dem vormaligen Eigentümer Rudolf von Goldschmidt-Rothschild, zurückerstattet, der es 1955 der Stadt Königstein verkaufte. 1956 wurde hier das „Hotel Sonnenhof“ eröffnet, das fast fünfzig Jahre bestand. Nach seiner Schließung erfolgte vor drei Jahren die Eröffnung des Hotels „Villa Rothschild“.
(Dieser Artikel basiert auf der dreiteiligen Artikelserie „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ des Stadtarchivs Königstein, die im Mai 1989 in der „Königsteiner Woche“ erschien.)
(19.05.2009)
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