Rathausinfo
Auszeichnung Königsteiner Gebäude als Kulturgut gemäß der Haager Konvention
Die Stadt Königstein im Taunus hat für drei ihrer historischen Gebäude die Auszeichnung mit dem blau-weißen Schild und einer Urkunde als „Kulturgut gem. der Haager Konvention“ erhalten. Ausgezeichnet wurden die Burgruinen Königstein und Falkenstein sowie das Alte Rathaus in Königstein.

Gemäß der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 wird die Kennzeichnung von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern bundesweit durchgeführt. Zu diesem kulturellen Erbe können Baudenkmäler, aber auch Kunstwerke, Schöpfungen von Dichtern und Komponisten und schriftliche Überlieferungen (Archivalien) sein.
Das Kennzeichen der Konvention, mit dem die Königsteiner historischen Gebäude ausgezeichnet werden, besteht aus einem ultramarinblau-weißen, nach unten hin spitzen Schild. Darüber hinaus gibt es noch ein Kennzeichen mit dreifacher Wiederholung, mit dem unbewegliches Kulturgut unter Sonderschutz gekennzeichnet wird.
In einer vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegebenen Broschüre heißt es: „Neben der eigentlichen Funktion des Kennzeichens, die Feststellung als schutzwürdiges Kulturgut nach der Konvention zu erleichtern, erhoffen sich Bund und Länder gleichzeitig auch eine gemeinsame Sensibilisierung für den Denkmal- und Katatsrophenschutz“.
Am Sonntag, den 17. Mai 2009 findet um 14.00 Uhr am Eingang der Burgruine Königstein die Enthüllung des Schildes durch Bürgermeister Leonhard Helm statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu diesem Termin willkommen. Im Anschluss an die Enthüllung wird gegen 14.30 Uhr Frau Ellengard Jung vom Verein für Denkmalpflege e.V. durch die Königsteiner Burgruine führen.
Die Führung wird ihren Schwerpunkt auf dem Zeitalter der Renaissance haben. Danach lädt der Verein für Denkmalpflege e.V. zu einem gemütlichen Beisammensein auf der Burg ein. Einen besonderen Rahmen erhält die Veranstaltung durch musikalische Beiträge, die von Vereinsmitgliedern der Ritter von Königstein e.V. dargeboten werden.
(08.05.2009)
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