Rathausinfo

Wer hilft, ist versichert!

Ein Hinweis des Ordnungsamtes

„Soll ich anhalten und helfen?“, „Was wenn ich etwas falsch mache?“ – Diese Gedanken gehen vielen Menschen durch den Kopf, wenn man an einer Unfallstelle vorbei kommt. Auch die Befürchtung, dass man Schadenersatz leisten muss oder sogar bestraft wird, weil ein Fehler bei der Ersten Hilfe unterlaufen ist, spielen eine große Rolle. Und was ist, wenn man sich für einen anderen einsetzt und selbst etwas abbekommt, was ist dann mit dem eigenen Schaden?

Diese Einstellung ist einer der vielen Ursachen dafür, dass Unfallopfern nicht rechtzeitig Erste Hilfe geleistet wird. Die Angst ist aber unbegründet, denn der Gesetzgeber hat für die soziale Absicherung von „Hilfeleistenden“ ausreichend Vorsorge getroffen. Wer Erste Hilfe leistet, ist gleich doppelt abgesichert: Bei einem Fehler während der Hilfeleistung oder wenn man selbst verletzt wird.

Personen, die als „Ersthelfer“ bei einem Verkehrsunfall Hilfe leisten, sind „kraft Gesetzes“ bei der Unfallkasse Hessen versichert. Denn man setzt sich für andere ein und ist somit im Interesse der Allgemeinheit tätig.

Tatsächlich gilt: Wer als Erster an einem Unfallort eintrifft und nicht umgehend hilft, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Im Gegenzug hierfür gewährt der Gesetzgeber Schutz gegen eigene körperlichen Schäden (im Rahmen der Hilfeleistung). Aber nicht nur die gesundheitliche Wiederherstellung, sondern auch Ersatz für beschädigte Kleidung oder andere Sachschaden gehört dabei zum Leistungsumfang.

Deshalb gilt:

- Bei einem Unfall nicht wegsehen – helfen Sie!
- Wenn Sie helfen, hilft Ihnen die Unfallkasse Hessen.

Nähere Informationen finden Sie unter Link (öffnet neues Fenster) www.ukh.de


Ihr Ordnungsamt der Stadt Königstein im Taunus



(31.03.2009)


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