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Schutz für Bäche und das Grundwasser

EU-Richtlinie schreibt Entwicklung konkreter Maßnahmen vor

Das Europaparlament hatte bereits im Jahr 2000 Richtlinien zum Erhalt eines guten Zustands des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer beschlossen. Diese Wasserrichtlinien (WRRL) stellen den Ordnungsrahmen für eine europäische Wasserpolitik bis 2015 dar. Oberflächengewässer und Grundwasser sind danach zu schützen, zu verbessern und bei Bedarf zu sanieren.

Die WRRL orientiert sich an den hydrogeologischen Gegebenheiten und stellt das Gewässer als natürliche Einheit in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Haupteinheit für die Bewirtschaftung bilden nach der WRRL die sogenannten Flussgebietseinheiten. In Deutschland existieren insgesamt 10 Flussgebietseinheiten; Hessen hat einen Anteil aus den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser.

Die Flussgebietseinheiten setzen sich aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten zusammen. Ihnen zugeordnet ist der jeweilige gesamte Oberflächenabfluss. In der Konsequenz muss das Flussgebietsmanagement zukünftig über die bestehenden politischen und administrativen Grenzen hinweg erfolgen, was ein hohes Maß an Abstimmung und Koordination der beteiligten Behörden erfordert.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne für die internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Weser, die zugleich Entwürfe für das Land Hessen und auf der regionalen Ebene des Vordertaunus, der Mainregion mit seinen zahlreichen Nebenflüssen beinhalten, sind im Rahmen der Offenlegung für interessierte Stellen sowie die breite Öffentlichkeit einschließlich der Nutzer noch bis zum 22. Juni einzusehen.

Die umfangreichen Schriftdokumente liegen im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Wiesbaden sowie in den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel aus. Unter Link (öffnet neues Fenster) www.flussgebiete.hessen.de sind zudem weitere Informationen, Erläuterungen und Dokumente im Internet zu finden.

Auf der kommunalen Ebene der Stadt Königstein im Taunus sind die Fliessgewässersysteme „Oberer Liederbach“ mit dem Reichenbach und seinen Nebenläufen sowie „Oberer Schwalbach“, welcher mit dem Badbach in Mammolshain seinen Anfang als Quellbach nimmt, Teil der Offenlegung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch nicht konkretisiert. Bis zum Ablauf der Offenlegung werden sie von den betroffenen Städten und Gemeinden auf ihre Realisierungsmöglichkeiten überprüft.

Über den Fortgang des Aktionsplanes wird auf der städtischen Homepage www.koenigstein.de (Bürgerservice, Umwelt) und in der Presse informiert. Die städtische Umweltberatung im Rathaus, Tel. 06174 202-274, gibt gerne Auskunft.



(23.02.2009)


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